Widerspruch einlegen.


Nicht alles müssen Sie sich gefallen lassen. Besonders dann nicht, wenn Sie sich in ihren Rechten verletzt fühlen und Grund zur Annahme haben, dass Sie recht haben.

Deutschland ist ein Rechtsstaat, der die Plattform bietet, sich ausführlich über seine Rechte zu informieren. Dadurch erhält der Bürger ein gewisses Maß an Einsicht in die Rechtshandlungen des Staats und kann diese für sich selbst sortieren. Und das kennt doch wohl jeder: Briefe werden vielleicht regelmäßig von Ihrem Postboten in den Briefkasten geworfen, deren Inhalt Ihnen überhaupt nicht zusagt. Auch wenn es Ihnen möglicherweise einige Unannehmlichkeiten bereiten wird, sollten Sie sich nicht kampflos geschlagen geben.

Oft hilt es nämlich im Rechtsstreit Widerspruch einzulegen.

Doch wobei handelt es sich bei einem Widerspruch eigentlich genau?

Begriffsdefinition

Der Begriff Widerspruch stammt aus der juristischen Fachsprache und stellt einen sogenannten Rechtsbehelf dar. Dieser Rechtsbehelf kann von Ihnen gegen behördliche und gerichtliche Entscheidungen genutzt werden. Der Rechtsbefehl kann von verschiedenartigen Parteien angeführt werden. Beispielsweise können Mieter, Arbeitnehmer oder auch Marketer von diesem Rechtsbehelf Gebrauch machen. Auch im Grundbuchrecht wird der Widerspruch als Begriff aufgeführt und angewendet.

Der Widerspruch im Grundbuchrecht

Im Grundbuchrecht gilt der Rechtsbehelf als eine Art Sicherungsmittel, welches im § 613a Abs. 6 BGB geregelt ist. Der Widerspruch richtet sich in diesem Fall gegen Stimmigkeiten im Grundbuch selbst. Sind Unstimmigkeiten im Grundbuch zu verzeichnen, wird dem Berechtigten die Möglichkeit eines Rechtsverlusts eingeräumt.

Der Widerspruch im Mietrecht

Durch § 574 BGB ist es dem Mieter möglich, gegen eine Kündigung des Vermieters anzugehen. Der Mieter kann verlangen, dass er beispielsweise die Wohnung weiter mieten darf. Natürlich ist der Rechtsbehelf nur dann behilflich, wenn die Kündigung des Mietvertrages durch den Vermieter einen außergewöhnlichen Härtefall darstellt.

Der Widerspruch im Arbeitsrecht

Hier hat der Arbeitnehmer das Recht Widerspruch einzulegen, wenn der Betrieb den Arbeitgeber wechselt und er selbst dorthin übergehen soll.

Der Widerspruch im Markenrecht

Wenn sich der Inhaber einer Marke von einem Konkurrenzprodukt berechtigt bedroht fühlt, kann er einen Widerspruch bei dem "Deutschen Patent und Markenamt" einlegen. Die Eintragung des Konkurrenten als Marke kann verhindert werden, wenn er die Markenrechte des anderen verletzt.

Zivilprozessrecht

Gegen Mahnverfahren können Sie innerhalb der Zivilprozessordnung ihren Rechtsbehelf geltend machen. Hinzu kommen Widersprüche gegen Arrestforderungen oder auch einstweilige Verfügungen. Steht eine Zwangsversteigerung an, kann auch dieser bei vorliegenden Gründen widersprochen werden.

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