Was soll man beachten bei BAföG Folgeantrag,
Folgeantrag Hartz 4,
Antragsformulare Hartz IV,
Antrag Auf SGB II,
Wohngeld Folgeantrag,
Folgeantrag Hartz IV,
Antrag Arbeitslosengeld II,
Antrag Auf ALG II.
Es gibt immer wieder Möglichkeiten, dass man im Leben Unterstützung finanzieller Art erhalten kann. Allerdings setzt dies immer voraus, dass man diese Unterstützung auch beantragt. In vielen Bereichen ist es dann so, dass der Antrag zwar bewilligt wird, aber nur für eine begrenzte Zeit. Will man die Unterstützung über diesen Zeitraum hinaus erhalten, dann muss man einen Folgeantrag stellen. Für einen solchen Folgeantrag sind natürlich genau wie bei einem Erstantrag bestimmte Formvorschriften zu beachten, damit dieser einwandfrei ist. Zunächst einmal gilt für jeden Folgeantrag, dass man auch hier bestimmte Unterlagen im Original beifügen muss. Manchmal kann es aber auch sein, dass diese Unterlagen nicht mehr verlangt werden, wenn diese bereits beim Erstantrag im Original vorgelegen haben. Dann genügt in dieser Hinsicht ein einfacher Hinweis, dass sich seitdem nichts verändert hat. Was jedoch immer äußerst wichtig ist, das ist der richtige Zeitpunkt für den Antrag. Man sollte diesen zwar nicht zu früh stellen, aber auch nicht zu spät. In vielen Bereichen bekommt man bereits mit dem Erstantrag einen Hinweis darauf, wann man den Folgeantrag stellen sollte. So kann man sich bereits früh genug damit befassen, dass man auch für diesen Antrag alle erforderlichen Unterlagen rechtzeitig beisammen hat. Wie wichtig der richtige Zeitpunkt für die Antragstellung ist, erfährt man, wenn es darum geht, dass eine lückenlose Weiterführung der Unterstützung notwendig ist. Sollte dieser Zeitpunkt versäumt werden, dann kann es unter Umständen auch geschehen, dass man dazu gezwungen ist, einen kompletten Neuantrag zu stellen. Das ist dann natürlich mit erheblich mehr Aufwand verbunden, was sich dann auch auf die Bearbeitungszeit des Antrags auswirkt. Es gibt aber auch solche Bereiche, in denen die Leistung dann komplett verweigert wird, wenn der Folgeantrag nicht bis zum festgelegten Zeitpunkt gestellt wurde. Das hat damit zu tun, dass die Folgeleistung ebenfalls nur begrenzt bewilligt wird und bei Nichtvorlage eines Antrags verfällt. Ob man im privaten Bereich eine finanzielle Unterstützung beantragt oder ob sich ein Unternehmen mit einem Antrag bestimmte Förderungen sichern möchte, ist prinzipiell gesehen egal. In beiden Fällen werden die gleichen Vorgaben benutzt und jeder muss sich an die entsprechenden Bestimmungen halten. Dazu gehört es auch, dass man einen entsprechenden Folgeantrag stellen muss, wenn man die Leistung über den Bewilligungszeitraum hinaus erhalten möchte. Auch für diesen Antrag gibt es Vorgaben, an die man sich zu halten hat. Hier ist es insbesondere wichtig, dass man den Zeitpunkt für die Weiterbewilligung nicht verpasst, weil man seinen Antrag nicht fristgemäß eingereicht hat. |
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