Hartz IV bzw. ALG 2
Hartz IV/4 Was ist
Hartz 4 (IV) ? Wichtig für die Berechnung von Geldleistungen Ab dem Jahr 2005 gilt die neue Arbeitsmarktreform Harz IV (4). Die gesetzliche Grundlage von Hartz IV ist das „Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“. Die Regelungen zum Arbeitslosengeld sind im Sozialgesetzbuch II festgeschrieben. Wer keinen Anspruch mehr auf die Versicherungsleistung von Arbeitslosengeld I hat, fällt dann, laut Hartz 4 – Reform, unter die Kategorie des Arbeitslosengeld II. Laut Harz IV Reform, sollen Langzeitarbeitslose verpflichtet werden, sich auch selbst intensiv um Arbeit zu bemühen. Einkünfte aus den so genannten 1-Euro-Jobs, werden nicht versteuert und nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet. Wer jünger als 25 Jahre und als arbeitslos registriert ist, wird dann sofort in ein Praktikum, eine berufsvorbereitende Qualifizierung oder eine Ausbildung, vermittelt. Wer eine zumutbare Arbeit ablehnt, dem wird das Arbeitslosengeld II um 30 Prozent (für 3 Monate) gekürzt. |