Hartz IV bzw. ALG 2


Hartz IV/4

Was ist Hartz 4 (IV) ?


Die wichtigsten Kernpunkte des Hartz IV (4) - Konzeptes.



Wichtig für die Berechnung von Geldleistungen

Ab dem Jahr 2005 gilt die neue Arbeitsmarktreform Harz IV (4). Die gesetzliche Grundlage von Hartz IV ist das „Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“.
Das Gesetz regelt die Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zum sogennantem „Arbeitslosengeld II“. Das Arbeitslosengeld II Niveau liegt unterhalb der bisherigen Sozialhilfe, und wird von der Agentur für Arbeit (Arbeitsagentur) verwaltet.

Die Regelungen zum Arbeitslosengeld sind im Sozialgesetzbuch II festgeschrieben.
Das Beziehen vom Arbeitslosengeld, dh. die Leistung zum Lebensunterhalt aus der Arbeitslosenversicherung, reduziert sich um die Hälfte der bisherigen Laufzeit (dh. maximal 1 Jahr).

Wer keinen Anspruch mehr auf die Versicherungsleistung von Arbeitslosengeld I hat, fällt dann, laut Hartz 4 – Reform, unter die Kategorie des Arbeitslosengeld II.

Laut Harz IV Reform, sollen Langzeitarbeitslose verpflichtet werden, sich auch selbst intensiv um Arbeit zu bemühen.

Einkünfte aus den so genannten 1-Euro-Jobs, werden nicht versteuert und nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet.

Wer jünger als 25 Jahre und als arbeitslos registriert ist, wird dann sofort in ein Praktikum, eine berufsvorbereitende Qualifizierung oder eine Ausbildung, vermittelt.
Es besteht sogar ein Rechtsanspruch darauf.

Wer eine zumutbare Arbeit ablehnt, dem wird das Arbeitslosengeld II um 30 Prozent (für 3 Monate) gekürzt.
Jede weitere Ablehnung einer „zumutbaren Arbeit“ führt zu einer Kürzung um weitere 30 Prozent.
Durch die Addierung dieser Kürzungen, kann es zu einer Reduzierung von über 100 Prozent des Arbeitslosengeld II kommen.

Heimarbeit | Nebenbeschäftigung

Erfahren Sie mehr zu Nebenbeschäftigung | Heimarbeit ... Nebenjob von Zuhause aus

Hier Wichtige Infos für Sie

Unsere Themen
Arbeitslosengeld
Arbeitslosengeld _2 Rechner
Erfahren Sie mehr...
Arbeitsagenturen
Arge
JobCenter
Hartz IV
Zuschuss
Arbeitsvermittlung Arbeitsagentur
Minijob
Antragstellung Alg
Alg Berechnung
Wohngeld
Bewerbung auf Stellenanzeigen
Job durch Umschulung
Schuldenberatung
Arbeitslos
Arbeitsvermittlung
Arbeitslosen-
versicherung
Einkommens -
anrechnung
Folgeantrag
Kündigung
Urlaub
Schwarzarbeit
Selbständigkeit
Zeitarbeit
Zeitvertrag
Widerspruch

Bewerbungs- Schreiben

Wie soll man sich Bewerben. Dazu finden Sie unter der Rubrik kostenlose Bewerbungsmuster. Tipps für Ihre Bewerbung, was kommt in eine Bewerbungsmappe ? Wussten Sie, dass in großen Unternehmen Personen eingestellt werden, die nur dazu da sind, Bewerbungen auszusortieren? Vermeiden Sie dass Ihre Bewerbungsmappe zu den aussortierten Unterlagen gehört ... Muster Bewerbung

Bildungspaket

Wenn Sie Empfänger von SGB II (Arbeitslosengeld 2, auch "Hartz IV" genannt), im Bezug von Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe stehen, können Sie das Bildungspaket in Anspruch nehmen.

Freie Stellen

Stellenangebote, Jobbörse meine Stadt

Stellenangebote

Geringfügige
Beschäftigung

Die geringfügige Beschäftigung, der so genannte 450-Euro-Job (Nebenjob), bietet die Möglichkeit, zusätzliches Geld in die Haushaltskasse zu bringen. Für den Arbeitnehmer ist die geringfügige Beschäftigung grundsätzlich steuerfrei, die Arbeitgeber zahlen prozentuale Abgaben.
Altersteilzeit Arbeitszeitgesetz Heimarbeit
Jugendarbeits -
schutzgesetz
Mutterschutzgesetz Urlaubsgesetz Vorruhestand

Bewerbung

Bewerbung: der Weg zum neuen Job. Wie schnell kommt man zum neuen Job hängt viel von aussagekräftigen Bewerbungs-
Unterlagen. Worauf kommt es bei Bewerbungsschreiben an? Wie bekommt man garantiert einen Vorstellungstermin? Wenn mit den Bewerbungs-
Unterlagen die erste Hürde geschafft ist, kommt die Stunde der Wahrheit beim Vorstellungstermin. Ratsam ist es bei diesen Fragen ein Bewerbungsseminar zu besuchen.

News / Infos

Volljährige / minderjärige Partner >>399€
Kinder von 7 bis 14 Jahre >>267€
Kinder bis 6 Jahre >>234€
Volljärige Partner >>360€
Alleinstehende, Alleinerziehend >>399€
Volljährige / minderjärige Partner >>399€
Volljärige Partner >>360€
Kinder bis 6 Jahre >>234€
Kinder von 7 bis 14 Jahre >>267€
Kinder von 15 bis 18 Jahre >>302€
Alleinstehende, Alleinerziehend >>399€
Kinder von 15 bis 18 Jahre >>302€

Stimmen: 669
Kommentare: 0

© 2004 - 2024 by Infodienstnet ®
impressum  |  agb  |  datenschutz

Ladezeit der Seite: 0.006692 Sekunden.


Startseite