Bedarfsgemeinschaft / Haushaltgemeinschaft



Arbeitslosengeld II, auch Harz 4 genannt, ist eine Grundsicherungsleistung für erwerbsfähige Menschen in Deutschland.

Wer gehört zur Bedarfsgemeinschaft ?


Zur Bedarfsgemeinschaft werden folgende Personen angerechnet


Um den Bedarf dieser Gemeinschaft auszurechnen werden alle Einkommen, abzüglich den vorgesehenen Freibeträgen, dem tatsächlichen Bedarf gegenübergestellt, und ggf. wird die Differenz als Leistungsanspruch anerkannt.

BG (Familiennothilfe)

Auswirkung auf den Leistungsanspruch

Wird Einkommen und Vermögen eines in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Partners berücksichtigt, so verringern sich ggf. die Leistungen für den Unterhaltsberechtigten.
Lebt ein unverheiratetes Kind unter 25 Jahre im Haushalt der Eltern, so wird auch das Einkommen der Eltern zur Berechnung des Leistungsanspruch des Kindes herangezogen.
Die Ausnahme ist, wenn das Kind schwanger ist oder selbst für ein Kind unter sechs Jahren sorgt.

Das Kindergeld wird nach § 11 Absatz 1 Sätze 2 und 3 SGB II den Erziehungsberechtigten als Einkommen angerechnet, sollte das Kind nicht selbst für seine Grundsicherung aufkommen können. Kindergeldzuschlag und Kindergeld werden allerdings nicht bei dem Einkommen der Eltern berücksichtigt, wenn das Kind den Lebensunterhalt selbst bestreiten kann.

Angehörige der Bedarfsgemeinschaft sind nach § 2 Abs. 1 SGB II verpflichtet jede Möglichkeit zu nutzen ihre Hilfebedürftigkeit zu verringern oder gänzlich zu beenden.

Die Behörde hat Anspruch auf vollständige Offenlegung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse sämtlicher Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft. Übersteigt die Miete der Wohnung die angemessenen Kosten in einer unverhältnismäßigen Höhe, so kann ein Umzug in eine kostengünstigere Unterkunft angeordnet werden.

Leistungsberechtigte die sich mit ihrem Partner in einer Bedarfsgemeinschaft befinden, erhalten nur 90% des Regelbedarfs einer allein lebenden Person.


Wer kein, oder nur ein geringes Einkommen hat, soll mit dieser Leistung nach dem Sozialgesetzbuch, die finanzielle Grundversorgung für ein Leben am Existenzminimum, erhalten.

Wie alle Sozialleistungen wird die Zahlung von Arbeitslosengeld II nur auf Antrag und nach Bedürftigkeit gezahlt.

Um die Bedürftigkeit festzustellen wird Einkommen, Eigentum und ähnliches von der kompletten Bedarfsgemeinschaft erfragt, nicht nur von dem einzelnen Antragsteller.

Wussten Sie schon?



Haushaltsgemeinschaft


Zur einer Haushaltsgemeinschaft zählen Angehörige wie Geschwister, Grosseltern, Enkel, Tanten, Onkel, diese Personen müssen bei entsprechendem Vermögen den Arbeitslosen unterstützen.

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