Mutterschutzgesetz (MuSchG ) - Mutterschutz. Schutz der erwerbstätigen Mutter
Mutterschutzgesetz (MuSchG ). Rechte und Pflichten: Das Mutterschutzgesetz bietet allen berufstätigen Frauen einen umfassenden Schutz. Sie sollten aber ihre Rechte und Pflichten im Mutterschutzgesetz kennen. Das Mutterschutzgesetz wurde für alle berufstätigen Frauen entwickelt. Dazu zählen auch Teilzeitbeschäftigte, Hausangestellte, Heimarbeiterinnen und geringfügig Beschäftigte. Es gilt auch für Auszubildende, wenn das Ausbildungsverhältnis auf einem Arbeitsvertrag beruht. Die Tätigkeiten von Hausfrauen fallen nicht unter das Mutterschutzgesetz. Für Beamtinnen wird der Mutterschutz im Beamtenrecht geregelt. Studentinnen, die ein vorgeschriebenes Praktikum ableisten, fallen nicht unter das Mutterschutzgesetz. Das Mutterschutzgesetz regelt den Schutz der Schwangeren am Arbeitsplatz, es schützt das bestehende Arbeitsverhältnis und regelt ein Beschäftigungsverbot vor der Geburt und nach der Entbindung. Die bestehende Schwangerschaft und der voraussichtliche Tag der Entbindung muss dem Arbeitgeber unverzüglich mitgeteilt werden, damit das Mutterschutzgesetz wirksam werden kann. Der Arbeitgeber muss den Arbeitsplatz einer werdenden oder stillenden Mutter so einrichten, dass von Maschinen und Geräten keine Gefährdung ihrer Gesundheit hervorgeht. Er hat es zu ermöglichen, dass sich werdende oder stillende Mütter während der Pausen auf einer Liege ausruhen können. Beschäftigungsverbote Kündigungsschutz Mutterschaftsgeld | Mutterschutzlohn |
Heimarbeit | Nebenbeschäftigung
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