Mutterschutzgesetz | Beschäftigungsverbote | Beschäftigungsverbot werdende Mütter
Mutterschutzgesetz : Beschäftigungsverbot werdende Mütter Für werdende Mütter sieht das Mutterschutzgesetz bei verschiedenen Arbeiten ein generelles Beschäftigungsverbot vor. Dazu zählen das regelmäßige Heben von Lasten von mehr als fünf Kilo Gewicht oder gelegentlichen Heben von Lasten von mehr als zehn Kilo. Nach Ablauf des fünften Schwangerschaftsmonats dürfen werdende Mütter nicht mehr als vier Stunden täglich stehen. Ein Arbeitsverbot bestehet auch für Arbeiten, bei denen die Frauen sich häufig erheblich beugen, strecken oder bücken müssen, bei Arbeiten mit hoher Fußbeanspruchung, beim Schälen von Holz und bei Arbeiten, die eine Gefahr für das werdenden Leben darstellen. Auch Akkord- und Fließbandarbeit mit vorgeschriebenen Arbeitstempo ist für Schwangere und stillende Mütter verboten. Schwangere dürfen nicht zwischen 20 Uhr und sechs Uhr beschäftigt werden. |
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