Mit Minijobs Geld verdienen, auch Nebenjobs gennant.


>Das sollte man beachten damit sich der Job lohnt!

Mit Nebenjob auf Minijob Basis bis 450 Euro im Monat ohne Abzüge verdienen.Die Ausgaben steigen stetig und die Haushaltskasse sinkt. Hier kann man sich mit einem Nebenjob helfen.

Seit April 2003 ist die Hinzuverdienstgrenze für Minijobs auf 450 Euro monatlich festgesetzt worden. Für Berufstätige bleibt ein Minijob bis 450 Euro abzugsfrei.



Ab 450 Euro braucht man eine zweite Lohnsteuerkarte. Rentner sollten bei für sie zuständigen Rentenversicherungsträger fragen. Werden mehrere Minijobs ausgeübt und übersteigen sie die 450 Euro Grenze, so werden sie versicherungspflichtig. Bleibt das Gesammteinkommen unter 450 Euro, so müssen keine Abgaben gezahlt werden.

Ausgenommen von dieser Regelung sind kurzfristige Beschäftigungen. Darunter fallen Arbeitsverhältnisse die für zwei Monate am Stück oder 50 Tage pro Jahr bestanden.

>>Ab wann werden volle Beitragssätze fällig?

Hier gelten keine Einkommensgrenzen und sie werden nicht mit 450 Euro Nebenjobs zusammengerechnet. Die Gleitzonenregelung gilt für Einkünfte zwischen 450,01 und 800 Euro. Die Abzüge steigen hier stufenweise, erst ab 800 Euro werden volle Beitragssätze fällig. Ausführliche Infos gibts bei der Mini-Job-Zentrale der Bundesknappschaft.

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Die geringfügige Beschäftigung, der so genannte 450-Euro-Job (Nebenjob), bietet die Möglichkeit, zusätzliches Geld in die Haushaltskasse zu bringen. Für den Arbeitnehmer ist die geringfügige Beschäftigung grundsätzlich steuerfrei, die Arbeitgeber zahlen prozentuale Abgaben.
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