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Der Zeitvertrag-was erlaubt ist.
In Zeiten wie heute wo hohe Arbeitslosigkeit den Alltag beherrscht ist man
dankbar für jedes Jobangebot. Ein Jobangebot mit einem befristeten
Arbeitsvertrag (Zeitvertrag) ist immer noch besser als gar keiner.
Potenzialtest für den beruflichen Wiedereinstieg Frauen, die nach einer Pause wieder ins Berufsleben möchten, können über diese Analyse ihre Kompetenzen selbstkritisch prüfen. Wer teilnimmt, erhält eine aussagekräftige Analyse mit kommentierten Stärken- und Schwächenprofilen sowie Vorschläge für Tätigkeitsbereiche, die sich zum Wiedereinstieg eignen. Mehr zum Wiedereinstiegs-Test vom geva-institut ...

Der
Zeitvertrag darf nicht über zwei Jahre hinaus bestehen. Bei neugegründeten
Unternehmen gilt eine Begrenzung der Laufzeit von Zeitverträgen auf vier Jahre.
Nach unten sind keine Grenzen festgelegt das heist ein befristeter
Arbeitsvertrag darf auch auf ein Tag abgeschlossen werden.
Soll ein
Zeitvertrag verlängert werden so ist das innerhalb der Zweijahresfrist nur
dreimal zulässig. Kann nach zwei Jahren auf den Arbeitnehmer nicht verzichtet
werden, muss er eine Festanstellung angeboten bekommen. Hat ein Arbeitnehmer
schon mal in einem Betrieb befristet gearbeitet, selbst wenn es nur kurz war,
ist eine erneute Befristung nicht möglich, der Arbeitnehmer muss gleich fest
angestellt werden.
Ausnahmen gelten bei:Elternzeitvertretung, befristetes
Projekt, vorübergehender Bedarf hier darf ein befristeter Arbeitsvertrag immer
wieder verlängert werden.
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