Jobcenter
Als Jobcenter bezeichnet man lokale Behörden in Deutschland, die hauptsächlich hilfebedürftige Bürger, die das Arbeitslosengeld II beziehen, nach dem SGB II beraten und betreuen. Seit Ende 2004 wird anstatt der Arbeitslosen- bzw. Sozialhilfe an erwerbsfähige Leistungsberechtigte das Arbeitslosengeld II gezahlt. Die Aufgabe der JobCenter besteht darin, Leistungen nach dem SGB II zu gewähren und durch gezielte Förderung und damit einhergehende Forderung den Hilfebedürftigen Möglichkeiten zu bieten, ihren Lebensunterhalt fortan mit eigenen Kräften bestreiten zu können. Jobcenter: Stellenangebote, Formulare und Anträge Das zentrale Anliegen eines Jobcenters jedoch, ist die Vermittlung von arbeitssuchenden Bürgern in freie Stellen. Stellenangebote, Formulare und Anträge finden Sie bei ihrem örtlichen Jobcenter. Anschriften, Öffnungszeiten, Telefon, E-Mail Adresse der Jobcenter nach Bundesland sortiert: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen |
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Wenn Sie Empfänger von SGB II (Arbeitslosengeld 2, auch "Hartz IV" genannt), im Bezug von Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe stehen, können Sie das
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