Das Wohngeld.
>>Der Staat zahlt Ihre Miete<< Für sozialschwache Personen gibt es in Deutschland verschiedene Leistungen. Das Wohngeldgesetz regelt die Unterstützung der Bundesrepublik mit Wohngeld für sozialschwache Mitmenschen. Wie ist das Wohngeldgesetz aufgeteilt? Das Wohngeldgesetz ist das erste Mal im Jahr 1971 in Kraft getreten, voll überarbeitet wurde es dann im Jahr 2009. Das Wohngeldgesetz besteht aus insgesamt acht Teilen. Im ersten sind die Grundsätze des Gesetzes festgelegt. Im zweiten Teil sind die Maßstäbe zur Einkommensermittlung festgesetzt. Der dritte Bereich des Wohngeldgesetzes regelt die Ablehnungsgründe eines Antrages. Der vierte Teil des Wohngeldgesetzes regelt die Bewillung und die Höhe des Wohngeldes. Außerdem ist hier auch eine mögliche Erhöhung oder ein Wegfall der Leistung geregelt. Der fünfte Teil wurde bereits gestrichen. Im sechsten Teil finden Sie den §34, dieser regelt die Erstattung des Wohngeldes. Im siebenten Teil finden Sie den §35 zur Wohngeldstatistik. Die Schlussvorschriften sind im letzten Teil geregelt. Außerdem sind dem Wohngeldgesetz sieben Anlagen angefügt. >>Wer bekommt diese Leistungen?<< In diesem Abschnitt wollen wir klären, wer Anspruch auf die Leistungen aus dem Wohngeldgesetz hat und worin diese im Allgemeinen bestehen. Wohngeld ist ein Zuschuss der vom Staat für die Nutzung von Wohnraum gezahlt wird. Es wird gezahlt, wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Zum einen dürfen: Sie keine Transferleistungen, wie Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe oder Grundsicherungsleistungen beziehen. Um Wohngeld zu beziehen müssen Sie einen Antrag bei der, für Sie zuständigen, Wohngeldstelle stellen. Das Wohngeld wird dann frühestens ab dem Monat der Antragsstellung für 12 Monate gezahlt. Es empfiehlt sich: den Folgeantrag spätestens zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes zu stellen. Ob und wieviel Wohngeld Sie bekommen hängt von der Anzahl der Haushaltsmitglieder, von der Höhe des Haushaltseinkommens und der Höhe der Miete ab. >>Was Bekomme ich?<< Wie hoch Leistungen aus dem Wohngeldgesetz im Einzelnen ausfallen hängt mit den, im vorrangegangenen Abschnitt erläuterten Faktoren ab. Leistungen nach dem Wohngeldgesetz werden dann gezahlt, wenn das gesamte Jahreseinkommen aller im Haushalt lebenden Personen, eine bestimmte Grenze nicht überschreitet. In das Jahreseinkommen zählen alle Einnahmen des Haushaltes, dazu gehören auch Unterhaltsleistungen oder Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung. Kindergeld, Steuerrückzahlungen, Pflegegeld, Tilgungsbeiträge aus Darlehen, Lottogewinne und Elterngeld in einer Höhe von bis zu 300 Euro zählen hingegen nicht dazu. Zudem gibt es verschiedene Freibeträge, die von dem gesamten Jahreseinkommen abgezogen werden, dazu gehören 6% Werbungskosten, Pflichtbeträge zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung und Freibeträge für Kinder oder Haushaltsmitglieder, die sich noch in der Berufsausbildung befinden. Wie hoch allerdings der Zuschuss im Einzelnen sein kann, muss individuell berechnet werden. |
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