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Arbeitslosengeld2 Rechner bzw. ALG II
Inhaltsübersicht
Das
neue Arbeitslosengeld2 bzw. bzw. ALG 2
Wann
und wer erhält das neue Arbeitslosengeld2 ?
Höhe
und Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld II
Rechte
Alg 2 bzw. Arbeitslosengeld2
Pflichten
Alg 2 bzw. Arbeitslosengeld2
Freibeträge für ALG II-Empfänger
Das Arbeitslosengeld2
stellt für jeden eine gewisse Härte da. Die Angst geht um was ist, wenn ich
arbeitslos werde? Muss ich meine Wohnung aufgeben? Wie sieht es mit Sparkonten
der Kinder aus? Um unnötige Härten zu vermeiden, sollte man sich erst mal
informieren. Bevor Arbeitslose Anspruch auf Arbeitslosengeld2 haben, muss das
eigene Vermögen bis auf den Freibetrag aufgebraucht werden. Die Freibeträge
setzen sich wie folgt zusammen: Pro Lebensjahr des Arbeitslosengeld2 Empfängers
bleiben 200 Euro, höchstens jedoch 13000 Euro sicher. Zusätzlich wird ein
Freibetrag von 200 Euro pro Lebensjahr für Vermögen zur Alterssicherung gewährt.
Beide Freibeträge werden als Kombination angerechnet. Bsp: Ein 40 Jahre alt
Arbeitslosengeld2 Empfänger verfügt über 10000 Euro Altersversorgungsvermögen
weiteres Vermögen hat er nicht, dann wird folgender Freibetrag angerechnet 40 x
200 Euro =8000 Euro bleiben also 2000 Euro für die er den allgemeinen
Vermögensfreibetrag geltend machen kann somit darf das Vermögen nicht an das ALG
II angerechnet werden. Wird eine Lebensversicherung (Vertrag) so geändert das
sie vor dem Renteneintritt nicht beliehen, verkauft oder aufgelöst werden kann,
so gilt hier der zusätzlicher Freibetrag für Altersvermögen. Stehen
Anschaffungen ins Haus oder sind Schulden zu tilgen so ist es empfehlenswert
dies zu Tun. Somit schmälert das Gesamtvermögen.
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