Hartz IV Leistungen: Freibeträge bei Vermögen.




Bei Anspruch auf ALG II muss das eigene Vermögen bis auf den Freibetrag aufgebraucht werden.



Das Arbeitslosengeld 2 stellt für jeden eine gewisse Härte da. Die Angst geht um.

Was ist, wenn ich arbeitslos werde?
Muss ich meine Wohnung aufgeben?
Wie sieht es mit Sparkonten der Kinder aus?

Um unnötige Härten zu vermeiden, sollte man sich erst mal informieren.

Bevor Arbeitslose Anspruch auf Arbeitslosengeld 2 haben, muss das eigene Vermögen bis auf den Freibetrag aufgebraucht werden.

Die Freibeträge setzen sich wie folgt zusammen: Pro Lebensjahr des ALG II - Empfängers bleiben 200 Euro, höchstens jedoch 13000 Euro sicher.
Zusätzlich wird ein Freibetrag von 200 Euro pro Lebensjahr für Vermögen zur Alterssicherung gewährt.

Beide Freibeträge werden als Kombination angerechnet.


Bsp: Ein 40 Jahre alt Arbeitslosengeld2 Empfänger verfügt über 10000 Euro Altersversorgungsvermögen.

Weiteres Vermögen hat er nicht, dann wird folgender Freibetrag angerechnet 40 x 200 Euro = 8000 Euro. Bleiben also 2000 Euro für die er den allgemeinen Vermögensfreibetrag geltend machen kann.

Somit darf das Vermögen nicht an das ALG II angerechnet werden. Wird eine Lebensversicherung (Vertrag) so geändert, dass sie vor dem Renteneintritt nicht beliehen, verkauft oder aufgelöst werden kann, so gilt hier der zusätzlicher Freibetrag für Altersvermögen.

Stehen Anschaffungen ins Haus oder sind Schulden zu tilgen so ist es empfehlenswert dies zu Tun. Somit schmälert das Gesamtvermögen.

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