Schwerbehindertenausweis und seine Bedeutung.
Das Merkzeichen B wird zugeteilt wenn eine ständige Begleitung von schwerbehinderten Menschen nötig ist. Eine Berechtigung für eine ständige Begleitung beteutet eine unentgeltliche Beförderung der Begleitperson im öffentlichen Verkehrsmitteln die Merkzeichen G, GI oder H erfüllen diese Berechtigung. Zu diesen Personenkreis gehören geistig behinderte, Seh- und Hörbehinderte, Querschnittgelähmte. Das Merkzeichen G wird zugeteilt bei einer Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Strassenverkehr. Nach dem SGB IX ist zu beachten ob ein behinderte Mensch infolge seiner Behinderung in der Bewegungsfähigkeit im Strassenverkehr erheblich beinträchtigt ist. Für die Prüfung der Bewegungsfähigkeit wird eine Strecke von cirka 2 Kilometer die in etwa einer halben Stunde zurückgelegt werden kann zu Grunde gelegt. Desweiteren sind die Vorraussetzungen erfüllt bei Herzschädigungen, Atembehinderungen, Anämie, chronischen Niereninsuffizienz sowie bei einer geistigen Behinderung von GbB 100. |
Nachteil-
ausgleich bei Behinderung.
Mehrbedarf bei Leistungen des SGB XII.
- erhöhter Regelsatz.
Kfz-Steuerermäßigung.
- 50% Ermäßigung.
Freifahrt im öffentlichen Personen-
nahverkehr.
- Anspruch auf Wertmarke
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- erhöhter Regelsatz.
Kfz-Steuerermäßigung.
- 50% Ermäßigung.
Freifahrt im öffentlichen Personen-
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Behinderung
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Was wird berücksichtigt bei einer Feststellung von Behinderung ...
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Entscheidung immer am Schreibtisch nach Aktenlage
Dem Antragsteller, in diesem Beispiel „zur Feststellung einer Behinderung inklusive der Ausstellung eines Ausweises“ muss bewusst sein, dass über seinen mehrseitigen Formularantrag „Bürokraten“ entscheiden.
Entschieden wird, wie es heißt, nach Aktenlage. Der Sachbearbeiter beim Versorgungsamt kennt den Antragsteller nicht persönlich; er kennt nur dessen Akte und das, was in dem Antrag formuliert, sprich eingetragen worden ist.
Steht viel drin, so ist das durchaus hilfreich; steht wenig drin, dann kann auch nur anhand dieser wenigen Informationen beurteilt, gewertet und entschieden werden. Vor diesem Hintergrund ist es unabdingbar notwendig, das Formular zur Antragstellung so gut und genau wie möglich auszufüllen.
Dem Antragsteller, in diesem Beispiel „zur Feststellung einer Behinderung inklusive der Ausstellung eines Ausweises“ muss bewusst sein, dass über seinen mehrseitigen Formularantrag „Bürokraten“ entscheiden.
Entschieden wird, wie es heißt, nach Aktenlage. Der Sachbearbeiter beim Versorgungsamt kennt den Antragsteller nicht persönlich; er kennt nur dessen Akte und das, was in dem Antrag formuliert, sprich eingetragen worden ist.
Steht viel drin, so ist das durchaus hilfreich; steht wenig drin, dann kann auch nur anhand dieser wenigen Informationen beurteilt, gewertet und entschieden werden. Vor diesem Hintergrund ist es unabdingbar notwendig, das Formular zur Antragstellung so gut und genau wie möglich auszufüllen.