Kindergeld: Kindergeldanspruch und Anspruchsdauer


Kindergeldanspruch

Kindergeldanspruch besteht für volljährige Kinder wenn:
- sie die Schule besuchen oder Lehre/Studium absolvieren.
- ein freiwilliges Soziales/Ökologisches Jahr leisten
- einen sogenannten Freiwilligen Dienst ableisten.
- die ohne Ausbildungsplatz und ohne berufsqualifizierenden Abschluss sind.

In Deutschland steht allen Kindern vom Tag der Geburt bis zum vollenden des 18. Lebensjahres, das Kindergeld zu. Hierbei handelt es sich um eine staatliche Unterstützung zur Deckung der Mehrkosten, die Familien mit ein bis vier Kindern entstehen. Zudem soll das Kindergeld auch als Motivation für Familien dienen um von der Sorgen um finanzielle Unsicherheiten abzusehen. Und den Kinderwunsch nicht ausschließlich nach der allgemeinen Finanzlage zu richten.

Kindergeldhöhe

Die gesetzlich festgelegte Höhe des Kindergeldes (pro Kind), beträgt

bei einem Kind 184,00€,

bei zwei Kindern, ebenfalls 184,00€,

bei drei Kindern 190€

und bei vier Kindern 215,00€.
Bei vier Kindern bekommt jedes der vier Kinder einen Kindergeldsatz von 193,25 € monatlich, was den Gesamtsatz und zugleich Höchstsatz von 773,00€ ergibt. Dieser finanzielle Puffer wurde 1955 eingeführt, um die Geburtenrate anzukurbeln und somit das zahlenmäßige Ungleichgewicht zwischen jung und alt nicht zu überstrapazieren.

Unter gegebenen Umständen kann Kindergeld auch bezogen werden, wenn die Kinder bereits das Haus verlassen haben und das 18. Lebensjahr vollendet haben. Dies gilt in der Regel bei schulischen sowie betrieblichen Ausbildungen, Freiwilligendiensten, während des Studiums oder ggf. in den Übergangszeiten zwischen Schulausbildung und Studium, allerdings erlischt dieser Anspruch nach der Vollendung des 25. Lebensjahres. Der Anspruch gilt nicht bei Jugendlichen die ohne Ausbildungsvertrag festeingestellt sind.

Anspruchsdauer

Die Kindergeld-Anspruchsdauer ist bis zur Vollendung des 25.Lebensjahres begrenzt.
Darüber hinaus wird Kindergeld gezahlt für Kinder mit Behinderung unter bestimmten Voraussetzungen.

Kindergeldzuschlag

Kinderzuschlag

Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit sind für die Bearbeitung und Auszahlung von Kinderzuschlag zuständig. Bei Beantragung von Kinderzuschlag müssen gewisse Einkommensgrenzen beachtet werden. Mehr zum Thema:

Kinderzuschlag

Höhe

Familienkassen

Ortsverzeichnis der Kindergeldkassen nach Bundesland sortiert:

Kindergeld

Kindergeld wird von den Familienkassen ausgezahlt. Mehr zum Thema: Kindergeldanspruch, Kindergeldhöhe, sowie Anspruchsdauer von Kindergeld erfahren Sie unter

Kindergeld

Interessante Themen:


Mutterschutz

© 2004 - 2024 by Infodienstnet ®
impressum  |  agb  |  datenschutz

Ladezeit der Seite: 0.004680 Sekunden.


Startseite