Kindergeldzuschlag Höhe. Wie hoch ist der Kindergeldzuschlag ?
Der Kindergeldzuschlag ist eine Ergänzungsmaßnahme des Staates um zu verhindern, dass berufstätige Eltern wegen der Kinder auf Arbeitslosengeld II angewiesen sind. Der Höchstbetrag des Kindergeldzuschlags beträgt 140,00€ pro Kind. Es gilt bei nur wenn die Kinder unverheiratet, unter 25Jahren alt sind und noch im elterlichen Haushalt leben. Anspruch haben die Eltern welche monatlich nicht mehr als 900,00€ verdienen, bzw. Alleinerziehende die monatlich nicht mehr als 600,00€ verdienen. Allerdings gilt der Kindergeldzuschlag zusätzlich zum Kindergeld, nicht bei Eltern die Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld beziehen. Eine weitere Zusatzleistung für Eltern die Kindergeldzuschlag empfangen, können zusätzlich staatliche Leistung für Bildung und Teilhabe der Kinder sein. Beispiele für diese Form der Unterstützung sind: Schulausflüge, Klassenfahrten, Schulbedarf, Arbeitsmaterialien, Beförderung und Lernförderung des Kindes. Zudem gibt es für Kinder die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen das "Schulstarterpaket" das einmal jährlich in Höhe von 100,00€ ausgezahlt wird. |
Die Antragsstellung erfolgt über für Sie zuständigen Kasse.
Anschriften, Öffnungszeiten, Telefon, E-Mail Adresse der Familienkassen nach Bundesland sortiert:
Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen
Heimarbeit | Nebenbeschäftigung
Hier Wichtige Infos für Sie
Bewerbungs- Schreiben
Wie soll man sich Bewerben. Dazu finden Sie unter der Rubrik kostenlose
Bewerbungsmuster. Tipps für Ihre Bewerbung, was kommt in eine Bewerbungsmappe ? Wussten Sie, dass in großen Unternehmen Personen eingestellt werden, die nur dazu da sind, Bewerbungen auszusortieren? Vermeiden Sie dass Ihre
Bewerbungsmappe zu den aussortierten Unterlagen gehört ...
Muster Bewerbung
Bildungspaket
Wenn Sie Empfänger von SGB II (Arbeitslosengeld 2, auch "Hartz IV" genannt), im Bezug von Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe stehen, können Sie das
Bildungspaket in Anspruch nehmen.