Kinderzuschlag beantragen: Antrag auf Kinderzuschlag. Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit.
Kinderzuschlag beanspruchen können nur Eltern oder Alleinerziehende, die bestimmte Regelungen erfüllen. Zusammenfassung der wichtigsten Regelungen um einen Antrag auf Kinderzuschlag zu stellen, bzw. Kinderzuschlag zu beantragen: - Ihre Kinder müssen unter 25 Jahre alt sein. - Ihre Kinder müssen in Ihrem Haushalt leben. - Für Ihre Kinder muss Kindergeld bezogen werden. - Die monatlichen Einnahmen (der Eltern) dürfen die Mindesteinkommensgrenze (für den Kinderzuschlag) nicht überschreiten. - Das zu berücksichtigende Vermögen und das Einkommen der Eltern, dürfen die Höchsteinkommensgrenze nicht überschreiten. - Durch die Zahlung von Kinderzuschlag der Bedarf der Familie gedeckt ist und dadurch (durch die Zahlung von Kinderzuschlag) kein Anspruch auf Arbeitslosengeld II/Sozialgeld besteht. Wichtig ! Anspruch auf Kinderzuschlag besteht nur für unverheiratete und unter 25 Jahre alten Kinder, die in ihrem Haushalt leben. Kindergeldzuschlag: Mindesteinkommensgrenze Höhe |
Wo wird der Kinderzuschlag beantragt ?
Der Kinderzuschlag ist ausschließlich bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit zu beantragen.
Bei Fragen zum Kinderzuschlag und Antragstellung bitte an für Sie zuständige Familienkasse wenden.
Anschriften, Öffnungszeiten, Telefon, E-Mail Adresse der Familienkassen nach Bundesland sortiert:
Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen
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