Kinderzuschlag - Mindesteinkommensgrenzen. Antrag bei Familienkasse
Mindesteinkommensgrenzen beim Kinderzuschlag. Für Elternpaare und Alleinerziehende mit geringem Einkommen, besteht die Möglichkeit Kindergeldzuschlag (Kinderzuschlag) zu beantragen. Kindergeldzuschlag bzw. Kinderzuschlag ist eine Ergänzung zum Kindergeld und an gewisse Einkommensgrenzen gebunden. Soll Kindergeldzuschlag beantragt werden, so muss eine Mindesteinkommensgrenze der Eltern oder Alleinerziehenden und eine Höchsteinkommensgrenze eingehalten werden. Höhe der Mindesteinkommensgrenze für den Erhalt von Kinderzuschlag. Für den Erhalt von Kinderzuschlag beträgt die Mindesteinkommensgrenze für Elternpaare: 900 Euro. Die Mindesteinkommensgrenze für Alleinerziehende beträgt 600 Euro. Wichtig ! Den Kinderzuschlag können Elternpaare oder Alleinerziehende nur dann beanspruchen, wenn ihre monatlichen Gesammteinnahmen in Geldeswert (z. B. Arbeitslosengeld I, Bruttoeinkommen aus Erwerbstätigkeit, Krankengeld etc.) oder Geld, die jeweilige Mindesteinkommensgrenze erreichen. Kinderzuschlag |
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