Höhe des Kinderfreibetrages. Wie hoch ist der Freibetrag für Kinder ?
Freibetrag für Kinder. Wie hoch liegt der Kinderfreibetrag ? Nun seit dem Jahr 2010 liegt der Kinderfreibetrag bei 7.008 EUR pro Kind und Jahr für beide Elternteile. Der Kinderfreibetrag setzt sich dabei aus einem Betrag von 4.368 Euro für das so genannte sächliche Existenzminimum sowie einem Betrag in Höhe von 2.640 Euro für Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf zusammen. Getrennt lebende Elternteile erhalten den halben Kinderfreibetrag in Höhe von 3.504 Euro. Die Kinderfreibeträge werden dann vom zu versteuernden Einkommen abgezogen, wodurch für die Berechnung der Einkommenssteuer eine neue Berechnungsgrundlage entsteht. Wo und wie wird der Kinderfreibetrag beantragt? Übertragung des Kinderfreibetrags |
Weitere Informationen:
Was ist günstiger – Kindergeld oder Kinderfreibetrag?
Im Rahmen der so genannten Günstigerprüfung prüft das Finanzamt, ob für den Steuerpflichtigen der Kinderfreibetrag oder die Zahlungen des Kindergeldes günstiger sind. Weitere Einzelheiten zu: Was ist günstiger?Voraussetzungen für die Beantragung
Um den Kinderfreibetrag zu erhalten, müssen die Voraussetzungen an jeweils einem Tag im Monat erfüllt werden, um den Freibetrag für den gesamten Monat ansetzen zu können.Zu den Voraussetzungen
Kinderzuschlag
Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit sind für die Bearbeitung und Auszahlung von Kinderzuschlag zuständig. Bei Beantragung von Kinderzuschlag müssen gewisse Einkommensgrenzen beachtet werden. Mehr zum Thema:
Kinderzuschlag
Höhe
Mindest- Einkommensgrenze
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Höhe
Mindest- Einkommensgrenze
Formular zum beantragen
Das Formular
Anlage Kind bitte ausfüllen und beim zuständigem Finanzamt einreichen.
Ortsverzeichnis der Finanzämter nach Bundesland sortiert:
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