Einkommensgrenze Kindergeld: Bei Volljährigen (über 18 Jahre) keine Einkommensprüfung mehr !




Einkommensgrenze Kindergeld


Auch bei volljährigen Kindern bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres besteht, unter bestimmten Vorraussetzungen, Anspruch auf Kindergeld

Grade beim Kindergeld für über 18 Jahre alten Kindern, die in einer Ausbildung waren, sorgte die Einkommensgrenze dafür, dass einige Eltern das Kindergeld nicht erhielten.

Ab 2012 prüfen die Finanzämter die Bezüge und Einkünfte des volljährigen Kindes nicht mehr.

Für Kinder unter 25 Jahren (wenn sich das Kind in Erststudium, oder Erstausbildung befindet) bekommen Eltern immer Kindergeld ausbezahlt.

Einkommensgrenzen bei einer zweiten Ausbildung.

Bei einer zweiten Ausbildung des volljährigen Kindes (z.B.: FH-Studium nach einer abgeschlossener Lehre, Technikerschule) wird das Kindergeld bis zum 25. Lebensjahr weiterbezahlt wenn:
- Das Kind keiner Erwerbstätigkeit über 20 Wochenstunden nachgeht.
- Das Kind eine Erwerbstätigkeit von maximal 20 Wochenstunden ausübt.
- Das Kind die Zweitausbildung im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses absolviert.
- Das Kind eine geringfügige Beschäftigung (Minijob) ausübt.
- Das Kind einer kurzfristigen Beschäftigung (Aushilfsjob) nachgeht.

Wussten Sie schon?


Einkommensgrenze


Anschpruch




Weiterführende Informationen zu Einkommensgrenze Kindergeld erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Kindergeldkasse.

Kinderzuschlag

Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit sind für die Bearbeitung und Auszahlung von Kinderzuschlag zuständig. Bei Beantragung von Kinderzuschlag müssen gewisse Einkommensgrenzen beachtet werden. Mehr zum Thema:

Kinderzuschlag

Höhe

Familienkassen

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Kindergeld

Kindergeld wird von den Familienkassen ausgezahlt. Mehr zum Thema: Kindergeldanspruch, Kindergeldhöhe, sowie Anspruchsdauer von Kindergeld erfahren Sie unter

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