Kindergeld für Verheiratete ? Obwohl verheiratet Anspruch !




Auch für verheiratete Kinder gibt es Kindergeld !


Kindergeld erhalten Eltern auch dann, wenn Ihr Kind verheiratet ist.

Im Rahmen des ehelichen Unterhalts ist erstrangig der Ehepartner für den Unterhalt zuständig.

Langt jedoch das Einkommen des Ehepartners nicht aus, so stehe ein Kindergeldanspruch im Raum.

Bisher erlosch der Anspruch für die Eltern bei Volljährigkeit und Heirat des Kindes. Das Kindergeld wurde nur in der Unterhaltspflicht (wenn Eltern dem Kind Unterhalt schulden) gezahlt.

Da aber durch die Heirat die Unterhaltspflicht auf den Ehepartner übergeht und der nicht genügend Einkommen erzielt wird das Kindergeld für das volljährige Kind weiter gezahlt.

Im konkretem Fall machte eine 19-Jährige eine Ausbildung und bekam kein Unterhalt von den Eltern. Sie heiratete ebenfalls einen Azubi.

Der Vater der jungen Frau stellte einen Kindergeldantrag, der zunächst von der Kindergeldkasse abgewiesen wurde.

Daraufhin klagte der Vater vor dem Bundesfinanzhof auf Weiterzahlung des Kindergeldes für seine Tochter.

Der Bundesfinanzhof erklärte diese Entscheidung der Behörde für ungültig, da im Zuge einer Gesetzesänderung gilt nicht mehr die Überschreitungsgrenze von 8400 Euro jährlich.

Nachzulesen ist dieses Urtei: Bundesfinanzhof Az.: III R 22/13


Wussten Sie schon?


Einkommensgrenze


Anschpruch


Kinderzuschlag

Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit sind für die Bearbeitung und Auszahlung von Kinderzuschlag zuständig. Bei Beantragung von Kinderzuschlag müssen gewisse Einkommensgrenzen beachtet werden. Mehr zum Thema:

Kinderzuschlag

Höhe

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Kindergeld

Kindergeld wird von den Familienkassen ausgezahlt. Mehr zum Thema: Kindergeldanspruch, Kindergeldhöhe, sowie Anspruchsdauer von Kindergeld erfahren Sie unter

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