Kinderfreibetrag: Voraussetzungen Beantragung, Höhe.




Freibetrag für Kinder - Kinderfreibetrag

Beim Kinderfreibetrag handelt es sich um einen Freibetrag für Kinder bei der Einkommenssteuer, der in § 32 Abs. 6 EStG geregelt ist.

Der Kinderfreibetrag ist mit dem Kindergeld eng verbunden. Das Kindergeld selbst wird vom Staat ausgezahlt, ist steuerfrei und sichert das „Existenzminimum“ des Kindes.

Der Kinderfreibetrag hingegen wird nicht ausgezahlt. Es handelt sich um einen Freibetrag, der vom zu versteuernden Einkommen der Eltern abgezogen wird.

Bei der Berechnung der Einkommenssteuer wirkt sich der Kinderfreibetrag steuermindernd aus.

In diesem Zusammenhang ist davon auszugehen, dass die monatlichen Zahlungen des Kindergeldes eine Vorausleistung auf den Kinderfreibetrag darstellen.

Voraussetzungen für die Beantragung


Um den Kinderfreibetrag zu erhalten, müssen die Voraussetzungen an jeweils einem Tag im Monat erfüllt werden, um den Freibetrag für den gesamten Monat ansetzen zu können.
Zu den Voraussetzungen

Die Höhe des Kinderfreibetrags


Seit dem Jahr 2010 liegt die Höhe des Kinderfreibetrags bei 7.008 EUR pro Kind und Jahr für beide Elternteile. Weitere Einzelheiten zu der Höhe

Wie wird der Kinderfreibetrag beantragt?


Bei der jährlichen Einkommenssteuererklärung müssen Eltern die zusätzlich zu den notwendigen Formularen auch die „Anlage Kind“ sorgfältig ausfüllen und gemeinsam mit allen Unterlagen beim Finanzamt einreichen.

Übertragung des Kinderfreibetrags


Unter bestimmten Umständen ist es möglich, den halben Kinderfreibetrag auf den anderen Elternteil zu übertragen, so dass bei ihm der volle Kinderfreibetrag in Höhe von 7.008 Euro angerechnet werden kann. Von dieser Möglichkeit kann Gebrauch gemacht werden, wenn die Eltern getrennt oder geschieden sind und ein Elternteil seinen Unterhaltsverpflichtungen nicht nachkommt bzw. nach § 1603 BGB aufgrund von mangelnder Leistungsfähigkeit keine Unterhaltspflicht besteht.

Was ist günstiger – Kindergeld oder Kinderfreibetrag?


Im Rahmen der so genannten Günstigerprüfung prüft das Finanzamt, ob für den Steuerpflichtigen der Kinderfreibetrag oder die Zahlungen des Kindergeldes günstiger sind. Weitere Einzelheiten zu: Was ist günstiger?

Kinderzuschlag

Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit sind für die Bearbeitung und Auszahlung von Kinderzuschlag zuständig. Bei Beantragung von Kinderzuschlag müssen gewisse Einkommensgrenzen beachtet werden. Mehr zum Thema:

Kinderzuschlag

Höhe

Mindest- Einkommensgrenze

Formular zum beantragen

Das Formular
Anlage Kind
bitte ausfüllen und beim zuständigem Finanzamt einreichen.

Ortsverzeichnis der Finanzämter nach Bundesland sortiert:

Kindergeld

Kindergeld wird von den Familienkassen ausgezahlt. Mehr zum Thema: Kindergeldanspruch, Kindergeldhöhe, sowie Anspruchsdauer von Kindergeld erfahren Sie unter

Kindergeld

Einkommensgrenze - Kindergeld

Kindergeldanspruch bei Volljährigkeit
Für Kinder unter 25 Jahren bekommen Eltern immer Kindergeld ausbezahlt.

Einkommensgrenze

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