Wer zahlt Lohnsteuer nach dem Einkommenssteuergesetz.


Die Lohnsteuer stellt einen Unterbegriff der Einkommenssteuer dar. Diese Art der Steuer wird direkt vom Arbeitslohn (Brutto) abgezogen und an das zuständige Finanzamt abgeführt. Die Besteuerung erfolgt dabei auf Einkünfte von nichtselbstständiger Arbeit.


Die Lohnsteuer wird bei jeder Gehaltszahlung einbehalten, die jeweilige Höhe richtet sich nach der Steuerklasse.

Dazu spielen auch besondere Berechnungsmerkmale, wie zum Beispiel der Familienstand und die Anzahl der Kinder eine Rolle. Die Aufstellung dieser Merkmale war bis 2012 auf einer papiergebundenen Karte vermerkt. Seit 2013 werden die jeweiligen Daten auf elektronischem Wege erfasst und verarbeitet. Bei einigen Beschäftigungsverhältnissen werden Steuersätze pauschal erhoben, wie zum Beispiel bei Aushilfs- oder Minijobs.


Durch das Einbehalten der Lohnsteuer ist das steuerliche Verfahren für die meisten Arbeitnehmer abgeschlossen, allerdings ist es für die meisten Beschäftigten sinnvoll, einmal im Jahr eine Steuererklärung abzugeben.


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Denn so haben Sie die Möglichkeit, zu viel gezahlte Steuern zurück zu bekommen. In einigen Fällen besteht dabei sogar die Pflicht eine Steuererklärung abzugeben, zum Beispiel wenn ein Freibetrag berücksichtigt werden muss.
Für die genaue Berechnung der Lohnsteuer gibt es neben den persönlichen Merkmalen auch unterschiedliche Steuerklassen:

Steuerklasse 1: Sie gilt für ledige, geschiedene Arbeitnehmer oder auch getrennt lebende Ehepaare.

Steuerklasse 2: In dieser Klasse finden sich Arbeitnehmer wieder, die mindestens ein Kind haben und alleinerziehend sind.

Steuerklasse 3,4 und 5: Diese Klassen sind für verheiratete Eheleute und wo beide einen eigenen Arbeitslohn erhalten.

Steuerklasse 6: In dieser Klasse werden Sie eingestuft, wenn zwei oder mehrere Steuerkarten vorliegen.
Eine Eintragung in die jeweiligen Steuerklassen, erfolgt nach den tatsächlichen Lebensumständen. Eine Veränderung ist nur dann möglich, wenn sich steuerrelevante Umstände ändern. Ein Wechsel innerhalb der Steuerklassen kann nur vom Finanzamt durchgeführt werden.


Beim Lohnsteuerabzug werden eine ganze Reihe von Pausch- und Freibeträgen berücksichtigt. Der Pauschbetrag wird dabei unabhängig vom jeweiligen Aufwand angesetzt. Beim Lohnsteuerabzug gibt es Merkmale, die dabei berücksichtigt werden:

- Der Grundfreibetrag (auch Existenzminimum genannt). Alles was unter diesem Betrag liegt, wird von der Besteuerung verschont.

- Der Pauschbetrag für Arbeitnehmer (die Werbungskosten).

- Ein Pauschbetrag für Sonderausgaben.

- Die Vorsorgepauschale.


Alle genannten Merkmale, werden bei der Berechnung der Steuer berücksichtigt. Sie können auch individuelle Freibeträge eintragen lassen, allerdings müssen diese beim Finanzamt beantragt werden.

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