Adresse, Telefon, Fax, E-Mail und Öffnungszeiten Jugendämter in Saarland



Interessante Themen

Jugendamt (Kreisjugendamt Saarlouis)

Telefon: (06831) 444 216
Email: amt51@kreis-saarlouis.de
Kaiser-Wilhelm-Str. 4-6
66740 Saarlouis

Jugendamt Merzig (Kreisjugendamt Merzig-Wadern)

Telefon: (06861) 80 1 60
Email: jugendamt@merzig-wadern.de
Bahnhofstr. 44
66663 Merzig

Jugendamt Ottweiler (Landkreis Neunkirchen)

Telefon: (06824) 906 7300 oder 7325
Email: jugendamt@landkreis-neunkirchen.de
Saarbrücker Straße 1
66538 Neunkirchen

Jugendamt Saarbrücken

Telefon: 0681/506-0
Email: Kein Eintrag
Schloßplatz 1-15
66119 Saarbrücken

Jugendamt Spiesen-Elversberg

Telefon: (06821) 7910
Email: Gemeinde@Spiesen-Elversberg.de
Hauptstr. 116
66583 Spiesen-Elversberg

Jugendamt St. Ingbert

Telefon: (0689)413 0
Email: Kein Eintrag
Am Markt 12
66386 St. Ingbert

Jugendamt St. Wendel

Telefon: (06851) 80 1 391
Email: Kein Eintrag
Mommstr. 25 a
66606 St. Wendel

Jugendamt Völklingen

Telefon: 06898/517-0
Email: Kein Eintrag
Stadionstr. 49
66333 Völklingen


Bei Fragen über Sorgerecht, Unterhalt, Tagesmutter oder Vaterschaftsanerkennung wenden Sie sich an Ihr Jugendamt. Die Jugendämter sind manchmal auch für das Elterngeld zuständig.


* Entgelt entsprechend der Preisliste Ihres Teilnehmernetzbetreibers.

Wer bekommt Hilfe?
Wie wird geholfen?

Leistungen des Jugendamtes

- Familien-
unterstützung.

- finanziellen Unterstützung.

- Das Jugendamt bietet Kinder-Jugend Elternhilfe in vielfältiger Art und Weise an.

Vaterschafts-
anerkennung

Die Rechtsgrundlage für die Vaterschafs-
anerkennung beruht auf §§ 1594 ff BGB.

Wer ist Zuständig? - Ihr Standesamt oder Gemeinde.
- Das Jugendamt ihres Landkreises bzw. Kreisfreien Stadt.

Was kostet das?
- Die Gebühren betragen 30 € (Standesamt) bei einen Notar fallen höhere Kosten an.

Welche Dokumente werden benötigt?
- Geburtsurkunde des Vaters.
- Gültige Ausweise.

Eine nähere Beratung erteilt das Jugend- bzw Standesamt.

Hier Wichtige Infos für Sie

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Unterhalt: Kinder verursachen Kosten. Leben beide Elternteile gemeinsam mit dem Kind zusammen, stellt sich die Frage nach dem Kindesunterhalt nicht. Wurden die Eltern allerdings geschieden, so verpflichtet der Gesetzgeber den nicht beim Kind lebenden Elternteil zum Kindesunterhalt. Auf diese Weise kann er sich nicht seiner Verantwortung entziehen. Hinsichtlich dieser Thematik gilt es allerdings, einiges zu beachten.
Kindesunterhalt beantragen

Umfragen

Volljährige / minderjärige Partner >>399€
Kinder von 7 bis 14 Jahre >>267€
Kinder bis 6 Jahre >>234€
Volljärige Partner >>360€
Alleinstehende, Alleinerziehend >>399€
Volljährige / minderjärige Partner >>399€
Volljärige Partner >>360€
Kinder bis 6 Jahre >>234€
Kinder von 7 bis 14 Jahre >>267€
Kinder von 15 bis 18 Jahre >>302€
Alleinstehende, Alleinerziehend >>399€
Kinder von 15 bis 18 Jahre >>302€

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