Leistungen des Jugendamtes.
Beratung und Unterstützung von Erziehungsberechtigten in Notsituationen.Sobald Eltern die ersten Anzeichen einer möglichen Überforderung wahrnehmen, können sie das Jugendamt um Hilfe bitten. Das Amt kann sozialpädagogische Familienhilfen bereitstellen, die den Alltag in der Familie begleiten und praktische Unterstützung anbieten. Meist besuchen die Mitarbeiter des Jugendamtes die Familie ein bis zweimal die Woche. Aber auch durch Prospekte: und Beratungsgespräche hilft das Jugendamt weiter.Die Erziehungsberatungsstelle ist der erste Anlaufpunkt für hilfesuchende Erziehungsberechtigte. Zudem unterstützt das Jugendamt auch bei Fragen zu dem Sorge- und Umgangsrecht. >>Hilfe für Jugendliche<< In dem Moment, in dem Jugendliche die Schule abgeschlossen haben, beginnt ein ganz neuer Lebensabschnitt. Selbstverantwortliches Handeln steht von nun an im Mittelpunkt und nicht jedem jungen Menschen fällt diese Übergangszeit leicht. Da das Jugendamt Kinder- Jugend Elternhilfe anbietet, steht es den Familien auch bei diesem Problem zur Seite. Die Jugendlichen werden schon früh gefördert und mit bestimmten Angeboten versorgt. Viele Städte: versuchen durch ein kostenloses Sportangebot den Kindern und Jugendlichen eine sinnvolle Freizeitgestaltung zu ermöglichen und sie somit von einem falschen Umgang und schlechten Einfluss fernzuhalten. Das Jugendamt als Garant für einen Kinderbetreuungsplatz. Für die Umsetzung des gesetzlichen Anspruchs: auf einen Kinderbetreueungsplatz ist ebenso das Jugendamt verantwortlich. Dieser tritt zum 01.08.2003 für Kita's in Kraft. Diese sind für Kinder unter drei Jahren eingerichtet worden. >>Wer kann die Leistungen des Jugendamtes in Anspruch nehmen?<< Leistungen des Jugendamtes in Anspruch nehmen? Der Anspruch auf einen Kindergartenplatz besteht schon seit dem Jahr 1996. Kommt die Kommune diesem Anspruch nicht nach, können sich betroffene Eltern beim Jugendamt beschweren und mit dem Amt gemeinsam an einer Lösung arbeiten. So gewährleistet das Jugendamt Kinder- Jugend Elternhilfe in vielen Bereichen und kann nicht nur mit Sorgerechtsstreitigkeiten oder Gewaltvorfällen: in der Familie in Verbindung gebracht werden. In der Bundesrepublik Deutschland gibt es vielseitige Arten der Familienunterstützung, die von den Einwohnern in Anspruch genommen werden kann. Neben der staatlichen finanziellen Unterstützung durch Kindergeld und Kinderfreibetrag, gibt es noch andere Unterstützungsformen. Diese bestehen z.B. in der Förderung von Kindern und Jugendlichen und auch beratender und praktischer Unterstützung für die Eltern. Das Jugendamt ist für diese Art der Unterstützung der Ansprechpartner für die Bürger und das zuständige Amt. Die Leistungen des Jugendamtes: sind im Sozialgesetzbuch festgelegt. Viele der Angebote können von Eltern und Familien freiwillig und auf eigenen Wunsch in Anspruch genommen werden. Somit bietet das Jugendamt Kinder-Jugend Elternhilfe in vielfältiger Art und Weise an. |
Wer bekommt Hilfe?
Wie wird geholfen?
Leistungen des Jugendamtes
- Familien-
unterstützung.
- finanziellen Unterstützung.
- Das Jugendamt bietet Kinder-Jugend Elternhilfe in vielfältiger Art und Weise an.
Wie wird geholfen?
Leistungen des Jugendamtes
- Familien-
unterstützung.
- finanziellen Unterstützung.
- Das Jugendamt bietet Kinder-Jugend Elternhilfe in vielfältiger Art und Weise an.
Vaterschafts-
anerkennung
Die Rechtsgrundlage für die Vaterschafs-
anerkennung beruht auf §§ 1594 ff BGB.
Wer ist Zuständig? - Ihr Standesamt oder Gemeinde.
- Das Jugendamt ihres Landkreises bzw. Kreisfreien Stadt.
Was kostet das?
- Die Gebühren betragen 30 € (Standesamt) bei einen Notar fallen höhere Kosten an.
Welche Dokumente werden benötigt?
- Geburtsurkunde des Vaters.
- Gültige Ausweise.
Eine nähere Beratung erteilt das Jugend- bzw Standesamt.
anerkennung beruht auf §§ 1594 ff BGB.
Wer ist Zuständig? - Ihr Standesamt oder Gemeinde.
- Das Jugendamt ihres Landkreises bzw. Kreisfreien Stadt.
Was kostet das?
- Die Gebühren betragen 30 € (Standesamt) bei einen Notar fallen höhere Kosten an.
Welche Dokumente werden benötigt?
- Geburtsurkunde des Vaters.
- Gültige Ausweise.
Eine nähere Beratung erteilt das Jugend- bzw Standesamt.