Jugendämter


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Wie wird geholfen?

Leistungen des Jugendamtes

- Familien-
unterstützung.

- finanziellen Unterstützung.

- Das Jugendamt bietet Kinder-Jugend Elternhilfe in vielfältiger Art und Weise an.

Vaterschafts-
anerkennung

Die Rechtsgrundlage für die Vaterschafs-
anerkennung beruht auf §§ 1594 ff BGB.

Wer ist Zuständig? - Ihr Standesamt oder Gemeinde.
- Das Jugendamt ihres Landkreises bzw. Kreisfreien Stadt.

Was kostet das?
- Die Gebühren betragen 30 € (Standesamt) bei einen Notar fallen höhere Kosten an.

Welche Dokumente werden benötigt?
- Geburtsurkunde des Vaters.
- Gültige Ausweise.

Eine nähere Beratung erteilt das Jugend- bzw Standesamt.

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Unterhalt: Kinder verursachen Kosten. Leben beide Elternteile gemeinsam mit dem Kind zusammen, stellt sich die Frage nach dem Kindesunterhalt nicht. Wurden die Eltern allerdings geschieden, so verpflichtet der Gesetzgeber den nicht beim Kind lebenden Elternteil zum Kindesunterhalt. Auf diese Weise kann er sich nicht seiner Verantwortung entziehen. Hinsichtlich dieser Thematik gilt es allerdings, einiges zu beachten.
Kindesunterhalt beantragen

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Volljährige / minderjärige Partner >>399€
Kinder von 7 bis 14 Jahre >>267€
Kinder bis 6 Jahre >>234€
Volljärige Partner >>360€
Alleinstehende, Alleinerziehend >>399€
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Volljärige Partner >>360€
Kinder bis 6 Jahre >>234€
Kinder von 7 bis 14 Jahre >>267€
Kinder von 15 bis 18 Jahre >>302€
Alleinstehende, Alleinerziehend >>399€
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Stimmen: 669
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