Sozialamt: Nachfolgend finden Sie eine Auswahl Sozialämter nach Bundesland sortiert.


Laut Bundessozialhilfegesetz umfassen die Leistungen des Sozialamts laufende Leistungen zum Lebensunterhalt einmalige Leistungen Hilfe zum Lebensunterhalt in Sonderfällen Auf Sozialhilfe haben Menschen Anspruch die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Kräften oder finanziellen Mitteln bestreiten können.

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Das Wohngeld

Ist eine staatliche Sozialleistung. Wenn das monatliche Haushaltseinkommen unter einem bestimmten Betrag liegt, wird es als Zuschuss zu den Mietkosten gezahlt.

Die Höhe des Wohngelds hängt von der Höhe der Miet- bzw Wohnkosten und von der Anzahl der Haushaltsmitglieder ab. Für die Berechnung spielt ein eventuell vorhandenes Sparvermögen keine Rolle.

Das Wohngeld ist mit anderen Sozialleistungen nicht kombinierbar. Weitere Einzelheiten erfahren Sie bei Ihrem Wohnungsamt.

Wohngeld - Wohnberechtigungs-
schein

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Leistungen Sozialamt

Vom Sozialamt erhalten Hilfsbedürftige Personen die sogenannte Hilfe zum Lebensunterhalt. Diese Leistung ist eine bedarfsorientierte Leistung zur Sicherstellung des Existenzminimums und ist subsidiär.

Das heißt, Anspruch darauf haben nur Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht anders sicher können. Gründe, warum Menschen für ihren Lebensunterhalt nicht mehr anders sorgen können, gibt es viele.

Die Hilfe zum Lebensunterhalt als Sozialhilfe steht nur Menschen zu, die sonst keine weiteren Leistungen, also weder Arbeitslosengeld I noch die sogenannte Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung erhalten.

Das bedeutet, dass Arbeitslosengeld II und Leistungen zur Grundsicherung der Hilfe zum Lebensunterhalt durch das Sozialamt vorgehen, da die Sozialhilfe die unterste Ebene im Netz der sozialen Sicherung in Deutschland darstellt.

>> Das gibt es.

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Volljährige / minderjärige Partner >>399€
Kinder von 7 bis 14 Jahre >>267€
Kinder bis 6 Jahre >>234€
Volljärige Partner >>360€
Alleinstehende, Alleinerziehend >>399€
Volljährige / minderjärige Partner >>399€
Volljärige Partner >>360€
Kinder bis 6 Jahre >>234€
Kinder von 7 bis 14 Jahre >>267€
Kinder von 15 bis 18 Jahre >>302€
Alleinstehende, Alleinerziehend >>399€
Kinder von 15 bis 18 Jahre >>302€

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