Jugendarbeitsschutzgesetz Gastronomie
Das Jugendarbeitsschutzgesetz sieht eine Arbeitszeit zwischen 6.00 Uhr bis 20.00 Uhr vor, außer Sie sind über 16 jährig in Bäckereien, Hotel- und Gaststätten-, Landwirtschafts-, Binnenfischerei-, Schichtbetrieben. Die Jugendlichen müssen mindestens 12 Stunden Freizeit haben. Bei einer Arbeitszeit von 4,5 bis 6 Stunden muss mindestens eine 30 Minuten Pause erfolgen. Bei mehr als 6 Arbeitsstunden täglich muss mindestens ein 60 Minuten Pause erfolgen. Die Mindestdauer je Pause liegt bei 15 Minuten. |
Heimarbeit | Nebenbeschäftigung
Hier Wichtige Infos für Sie
Bewerbungs- Schreiben
Wie soll man sich Bewerben. Dazu finden Sie unter der Rubrik kostenlose
Bewerbungsmuster. Tipps für Ihre Bewerbung, was kommt in eine Bewerbungsmappe ? Wussten Sie, dass in großen Unternehmen Personen eingestellt werden, die nur dazu da sind, Bewerbungen auszusortieren? Vermeiden Sie dass Ihre
Bewerbungsmappe zu den aussortierten Unterlagen gehört ...
Muster Bewerbung
Bildungspaket
Wenn Sie Empfänger von SGB II (Arbeitslosengeld 2, auch "Hartz IV" genannt), im Bezug von Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe stehen, können Sie das
Bildungspaket in Anspruch nehmen.