Arge (Arbeitsgemeinschaft) Lüneburg *Land: Niedersachsen Stadt: Lüneburg * Arge Lüneburg ist zuständig für: Grundsicherung von Arbeitssuchenden und Langzeitarbeitslosen. Betreut und vermittelt Bezieher von Arbeitslosengeld II (ALG II) in Lüneburg Nachfolgend vollständige Kontaktadresse der ARGE (Arbeitsgemeinschaft) Lüneburg im Bundesland Niedersachsen: ARGE Lüneburg Arbeit und Grundsicherung Horst-Nickel-Str.4 21337 Lüneburg Telefon. : 04131 603 70 Fax: 04131 603 712 0 E-Mail : Arge-Lueneburg@arge-sgb2.de ARGE Lüneburg Formulare bzw Anträge auf : ALG 2 - Arbeitslosengeld II - ALG II / Hartz IV Öffnungszeiten ARGE Lüneburg : Montag, Dienstag und Freitag von Kostenübernahme für Wohnung und Heizung bei Hartz IV-Bezug Kosten für Unterkunft und Heizung (KdU) bei Hartz IV-Empfängern Personen, die einen Anspruch auf das Arbeitslosengeld II (Hartz IV) haben, bekommen einen Regelsatz. Das Jobcenter übernimmt zusätzlich noch die Kosten für Unterkunft und Heizung (KdU). Bei der Höhe der Kosten werden folgende Faktoren berücksichtigt: Höhe der Miete, Anzahl der im Haushalt lebenden Personen, Alter der Leistungsempfänger und der angemessene Wohnraum(Wohnungsgröße). Für eine alleinstehende Person gilt eine Wohnung von 45-50 Quadratmetern als angemessen. Der angemessene Wohnraum (Wohnungsgröße) für zwei Personen ist eine Wohnung von 60 Quadratmetern. Für jede weitere im Haushalt lebende Person kommen 15 Quadratmeter dazu. Säuglinge werden dabei nicht als eigenständige Personen angesehen. Die Kommunen entscheiden über die Höhe der Miete (Mietspiegel). Sie orientieren sich an den üblichen örtlichen Mieten, an den Werten des Wohngeldgesetzes oder an günstigen Mieten. In den Großstädten kann der Mietpreis etwa neun Euro pro Quadratmeter betragen. Auf dem Land liegt der Mietpreis bei etwa vier Euro pro Quadratmeter. Das Jobcenter zahlt die Kosten für Unterkunft und Heizung direkt an den Hartz IV-Empfänger. Wenn die zweckgebundene Verwendung der Mittel nicht gewährleistet ist, so werden die Leistungen direkt an den Vermieter gezahlt. Nachlesen kann man das im § 22 SGB II. Das Jobcenter übernimmt außerdem die Kosten für die Mietkaution in Form eines Darlehens. Der Leistungsempfänger soll laut SGB II den Antrag noch vor dem Umzug stellen, der vom Jobcenter bewilligt werden muss. Es ist nicht festgehalten, welche Ausstattungsmerkmale die Wohnung haben muss. Wichtig ist es, dass die Wohnung über zumutbare sanitäre Anlagen verfügen muss. Die Leistungsempfänger können außerdem einen Antrag auf Übernahme der Kosten für die Erstausstattung stellen. |
ARGE (ARBEITSGEMEINSCHAFT) Jobbörse Lüneburg. Hartz 4: Grundsicherung für Langzeitarbeitslose/Arbeitssuchende nach SGB II in Lüneburg
* Entgelt entsprechend der Preisliste Ihres Teilnehmernetzbetreibers.