Schuldenfalle? Suche nach einen Ausweg.


Die Gefahren einer dauerhaften Überschuldung.

Natürlich ist es nicht angenehm, wenn Ihre Verbindlichkeiten bedeutend größer als Ihr Einkommen sind. Allerdings können dadurch Probleme entstehen, an die die meisten Schuldner kaum denken. Hohe Schulden sind eine Dauerbelastung für ihre Psyche, die im Laufe der Zeit Ihre Gesundheit stark angreifen kann.

Auf der einen Seite steht die Sorge, wie Sie Ihre finanziellen Verbindlichkeiten regulieren können und auf der anderen Seite haben Sie vielleicht Angst davor, wie Ihr Partner oder Ihre Freunde auf die Überschuldung reagieren. Um gesundheitliche Probleme zu vermeiden, sollten Sie, möglichst bald, wenn Sie merken, dass Sie mit ihrer finanziellen Situation überfordert sind, eine Schuldenberatung aufsuchen.

Mit Hilfe der Schuldenberatung können sie nach sechs Jahren Insolvenzlaufzeit von den restlichen Schulden befreit werden und ein neues Leben beginnen.

Wenn Sie Privatinsolvenz beantragen.

Eine Privatinsolvenz beantragt ganz sicher niemand leichtsinnig. Selbst mit einer guten Schuldenberatung ist es ein langwieriges Verfahren und Sie als Betroffene müssen sich in dieser Zeit finanziell stark einschränken. Ganz sicher ist die Privatinsolvenz kein Freibrief, der Ihnen einfach so ausgestellt wird.

Wenn Sie aber die ganze Zeit durchgestanden haben, sind Sie von Ihren Schulden befreit und können unbeschwert Ihre Zukunft genießen. Bis es aber so weit ist, haben Sie einen langen Weg vor sich.

Was sie alles beachten müssen.

Die Mitarbeiter der Schuldenberatung werden Sie ganz genau darüber informieren, an welche Regeln und Pflichten Sie sich halten müssen, wenn das Verfahren ordnungsgemäß abgewickelt werden soll. Ihr Ziel, die Restschuldbefreiung, sollten Sie während der ganzen Zeit niemals aus den Augen verlieren.

Ihr neues Leben beginnt mit einem Antrag auf Privatinsolvenz, den Sie beim Amtsgericht einreichen müssen. In diesen Antrag müssen Sie Ihre derzeitigen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse offen legen. Dem Antrag beigefügt werden muss die Bescheinigung, dass Sie bereits eine außergerichtliche Einigung versucht haben. Dabei kann Ihnen Ihre Schuldenberatung sehr gut helfen.

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