Elterngeld Fragen - Anworten auf die wichtigsten Fragen


Fragen und Antworten

Müssen beim Elterngeld Abgaben gezahlt werden?
Nein, Elterngeld ist steuerfrei, sodass keine Abgaben geleistet werden müssen. Allerdings unterliegt das Elterngeld dem Progressionsvorbehalt. D. h., das Elterngeld wird auf das zu versteuernde Einkommen hinzu addiert und auf der somit erhöhten Einkommensbasis kann dann der Einkommenssteuersatz berechnet werden. Der Steuersatz greift allerdings nur auf das zu versteuernde Einkommen ohne das Elterngeld.

Elterngeld für Alleinerziehende
Sowohl Väter als auch Mütter haben ein Recht auf Elterngeld, sodass auch Alleinerziehende Elterngeld beziehen dürfen, solange sie ihr Kind nach der Geburt selbst betreuen und in Deutschland leben.

Wie wird das Elterngeld bei anderen Sozialleistungen angerechnet?
Beträgt das Elterngeld eine monatliche Höhe von bis zu 300 Euro, so wird es in den meisten Fällen nicht berücksichtigt.

Welche Anspruchsvoraussetzungen gibt es für das Elterngeld?
Anspruch auf Elterngeld haben diejenigen, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben, die mit seinem Kind in einem Haushalt leben und dieses selbst betreuen und erziehen. Zusätzlich darf keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausgeführt werden

Was sieht eine Änderungsmitteilung vor?
Mit einer Änderungsmitteilung können dem zuständigen Amt für den Bezug des Elterngeldes Änderungen in der Anschrift, in der Bankverbindung sowie weitere Änderungen mitgeteilt werden. Zusätzlich sollte die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit oder der Bezug von Entgeltersatzleistungen unverzüglich im Rahmen einer Änderungsmitteilung mitgeteilt werden.

Was ist hinsichtlich des Elterngelds bei gleichzeitigem Bezug von Arbeitslosengeld II zu berücksichtigen?
Empfänger des Arbeitslosengeld II enthalten ebenfalls Elterngeld, allerdings wird dieses vollständig als Einkommen angerechnet. Dies führt dazu, dass Hartz-IV-Empfängern jeden Monat genauso viel Geld zur Verfügung steht wie auch ohne Bezug des Elterngeldes.

Wer kann eine Elternzeit nehmen?
Eltern können einen Anspruch auf Elternzeit erheben, wenn sie mit ihrem Kind in einem Haushalt leben, es selbst betreuen und erziehen und während dieser Zeit nicht mehr als 30 Monatsstunden im Durchschnitt arbeiten.

Erwerbslosigkeit
Wenn beide Elternteile vor der Geburt des Kindes nicht einer Erwerbstätigkeit nachgegangen sind, so stehen ihnen nach der Geburt lediglich 12 Monate Elternzeit zu, in denen sie Elterngeld beziehen dürfen.

Erziehungsgeld
Im Jahr 2007 wurde der Begriff Erziehungsgeld durch den Begriff Elterngeld ersetzt. Genauso wird nicht mehr Erziehungszeit, sondern Elternzeit verwendet.

Geringverdiener
Für Eltern, die vor der Geburt des Kindes einer Erwerbstätigkeit mit nur einem niedrigen Lohn nachgegangen sind, kann die Elterngeld Ersatzrate von 65 % des Einkommens auf 100 % des Einkommens in verschiedenen Schritten hochgesetzt werden. Die Geringverdiener-Komponente wurde eingeführt, um Eltern mit einem geringen Einkommen gegenüber Erwerbslosen besser zu stellen.

Geschwister
Die Anzahl von Geschwistern wird ebenfalls bei der Berechnung des Elterngeldsatzes berücksichtigt.

Geschwisterbonus
Wenn die Eltern noch weitere Kinder neben dem Kind haben, für das sie das Elterngeld beziehen, kann ein Geschwisterbonus in Höhe von 10 % bewilligt werden. Dieser Bonus wird gewährt, wenn sich noch ein weiteres Kind unter drei Jahren oder zwei weitere Kinder unter sechs Jahren in dem Haushalt befindet. Zusätzlich wird der Bonus ausgezahlt, wenn sich ein weiteres Kind mit einer Behinderung unter 14 Jahren zu dem Haushalt zählt.

Höhe des Elterngeldes
Die Höhe des Elterngeldes ist an dem Erwerbseinkommen orientiert, das durch die Elternzeit wegfällt. Wer mehr als 1240 Euro verdient hat, erhält 65 % seines Einkommens, mit einem Nettoeinkommen von 1220 Euro werden bis zu 66 % als Elterngeld ausgezahlt und mit einem Einkommen zwischen 1000 und 1200 werden bis zu 67 % als Elterngeld erstattet.

Mehrlingsgeburten
Eltern von Mehrlingen haben für jedes Kind einen eigenständigen Anspruch auf Elterngeld.

Mutterschaftsgeld
Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen Müttern ein Mutterschaftsgeld während den gesetzlichen Schutzfristen vor und nach der Geburt.

Können auch Pflegeeltern Elterngeld beziehen?
Nein, Pflegeeltern haben keinen Anspruch auf Elterngeld, da das Jugendamt für Pflegekinder die notwendigen Unterhaltszahlungen übernimmt. Die monatliche Höhe des Pflegegeldes wird jeweils vom örtlichen Jugendamt festgesetzt.

Selbstständige
Um die Höhe des Elterngeldes bei Selbstständigen zu berechnen, wird das Jahreseinkommen im Jahr vor der Geburt hinzugezogen.

Schwerstbehinderung
Hat ein zu erziehendes Kind eine Schwerbehinderung, so kann ein Geschwisterbonus bis zum 14. Lebensjahr gewährleistet werden.

Müssen Sozialabgaben oder Steuern geleistet werden?
Während der Elternzeit bleibt der Krankenversicherungsschutz bestehen, obwohl die Beziehenden keine Sozialabgaben an die Renten-, Kranken- oder Pflegeversicherung zahlen. Wer allerdings privat versichert ist, muss auch in der Elternzeit wie gewohnt seine Beiträge zahlen.

Teilzeitarbeit (während der Bezugszeit)
Das elterngeldberechtigte Elternteil kann auch während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten. Dennoch darf die monatliche Arbeitszeit von im Durchschnitt 30 Stunden nicht überschritten werden.

Wohngeld
Das Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Mietkosten und wird in Abhängigkeit davon gezahlt, wie viele Familienmitglieder unter einem Dach leben, eine Einkommenshöhe aller dort lebenden Familienmitglieder sowie die Höhe der zuschussfähigen Miete.

Kinderzuschlag

Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit sind für die Bearbeitung und Auszahlung von Kinderzuschlag zuständig. Bei Beantragung von Kinderzuschlag müssen gewisse Einkommensgrenzen beachtet werden. Mehr zum Thema:


Kinderfreibetrag

Beim Kinderfreibetrag handelt es sich um einen Freibetrag für Kinder bei der Einkommenssteuer. Weiter zu Höhe, Beantragung, Voraussetzungen und Übertragung auf anderen Elternteil:


Was ist günstiger?


Kindergeld

Kindergeld wird von den Familienkassen ausgezahlt. Mehr zum Thema: Kindergeldanspruch, Kindergeldhöhe, sowie Anspruchsdauer von Kindergeld erfahren Sie unter


Einkommensgrenze beim Kindergeld

Kindergeldanspruch bei Volljährigkeit
Für Kinder unter 25 Jahren bekommen Eltern immer Kindergeld ausbezahlt.


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