Berufliche Weiterbildung während der Elternzeit - Weiterbildungsmaßnahmen
Während dieser Zeit besteht die Möglichkeit sich beruflich weiterzubilden ! Einer selbst finanzierten beruflichen Weiterbildung steht während der Elternzeit nichts im Weg. Der Arbeitgeber kann jedoch keine Weiterbildung in dieser Zeit verlangen. Finanziert der Arbeitgeber innerbetriebliche bzw. fremdgestaltete Weiterbildungen, so können auch Arbeitnehmer in Elternzeit daran teilnehmen. Genehmigen muss dies jedoch der Arbeitgeber. Fortbildung Fernstudium: Eine gute Möglichkeit sich während dieser Zeit weiterzubilden bieten die Weiterbildungsangebote des Fernstudiums. Sie qualifizieren die Arbeitnehmer für den Wiedereinstieg ins Berufsleben. Anspruch Anspruch - geregelt im BEEG. Die Elternzeit ist im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (kurz BEEG) geregelt. weiterlesen Recht auf ElternzeitAntrag Bei der Antragstellung muss Folgendes beachtet werden weiterlesen Antragstellung |
Kündigungsschutz
Während der Elternzeit besteht grundsätzlich Kündigungsschutz weiterlesen Kündigungsschutz Beschäftigung: Teilzeit
Besteht die Möglichkeit auf eine Teilzeitbeschäftigung? weiterlesen Teilzeit Anspruch auf Urlaub
Besteht noch Anspruch auf Erholungsurlaub aus der Zeit vor der weiterlesen UrlaubsanspruchDauer und was ist mit meinem Arbeitzplatz danach
Wie lange können Väter und Mütter ihr Arbeitsverhältnis ruhen lassen und was passiert danach? weiterlesen
Kinderzuschlag
Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit sind für die Bearbeitung und Auszahlung von Kinderzuschlag zuständig. Bei Beantragung von Kinderzuschlag müssen gewisse Einkommensgrenzen beachtet werden. Mehr zum Thema:
Kinderfreibetrag
Beim Kinderfreibetrag handelt es sich um einen Freibetrag für Kinder bei der Einkommenssteuer. Weiter zu Höhe, Beantragung, Voraussetzungen und Übertragung auf anderen Elternteil:
Was ist günstiger?
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