Antragstellung: Elternzeit Antrag




Der Antrag auf Elternzeit muss in schriftlicher Form erfolgen

Der Arbeitnehmer hat einen gesetzlichen Anspruch auf die Elternzeit !

Die Antragstellung muss in schriftlicher Form bis spätestens sieben Wochen vor dem Beginn der Elternzeit beim Arbeitgeber erfolgen.

Wird während dieser Zeit ein zweites Kind geboren, kann diese des ersten Kindes vorzeitig beendet und am Ende der Elternzeit des zweiten Kindes angehängt werden.

Was müssen die Frauen bei der Beantragung beachten?
Da die Frauen acht Wochen nach der Geburt des Kindes Mutterschutz genießen, müssen sie ihren Antrag spätestens eine Woche nach der Geburt bei Ihrem Arbeitgeber einreichen.

Was müssen die Väter bei der Beantragung beachten?
Wenn die Väter unmittelbar nach der Geburt Ihres Kindes Elternzeit nehmen wollen, müssen sie ihren Antrag spätestens sieben Wochen vor dem errechneten Geburtstermin einreichen.

Wussten Sie schon?


Anspruch - geregelt im BEEG
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Kündigung - Kündigungsschutz
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Dauer - Beschäftigung und Arbeitzplatz danach?
Wie lange können Väter und Mütter ihr Arbeitsverhältnis ruhen lassen und was passiert danach? weiterlesen

Kinderzuschlag

Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit sind für die Bearbeitung und Auszahlung von Kinderzuschlag zuständig. Bei Beantragung von Kinderzuschlag müssen gewisse Einkommensgrenzen beachtet werden. Mehr zum Thema:


Kinderfreibetrag

Beim Kinderfreibetrag handelt es sich um einen Freibetrag für Kinder bei der Einkommenssteuer. Weiter zu Höhe, Beantragung, Voraussetzungen und Übertragung auf anderen Elternteil:


Was ist günstiger?

Elterngeld

Die Beantragung von Elterngeld erfolgt schriftlich. Antrag bzw. Antragsvordrucke gibt es bei den Elterngeldstellen. Weiter zu Höhe, Berechnung, Dauer, Beantragung und Voraussetzungen


Kindergeld

Kindergeld wird von den Familienkassen ausgezahlt. Mehr zum Thema: Kindergeldanspruch, Kindergeldhöhe, sowie Anspruchsdauer von Kindergeld erfahren Sie unter

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