Kündigungsschutz während der Elternzeit
Viele Eltern fragen sich, ob während der Elternzeit ein Kündigungsschutz für sie besteht. Nun während der Elternzeit besteht grundsätzliche Kündigungsschutz; maximal jedoch 8 Wochen vor Beginn der Elternzeit. Dies gilt auch bei einer Insolvenz oder bei Veräußerung des Unternehmens. In manchen Fällen ist jedoch auch hier eine Kündigung zulässig. Wird ein Unternehmen oder Unternehmensteile stillgelegt oder macht sich der Arbeitnehmer einer Straftat schuldig, hat der Arbeitgeber das Recht auch während der Elternzeit zu kündigen. Arbeitnehmer haben das Recht mit einer Drei-Monats-Frist zum Ende der Elternzeit zu kündigen. Anspruch Die Elternzeit ist im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (kurz BEEG) geregelt. weiterlesen Recht auf ElternzeitAntrag Der Antrag muss in schriftlicher Form erfolgen. weiterlesen Antrag stellen |
Teilzeitbeschäftigung
Besteht die Möglichkeit auf eine Teilzeitbeschäftigung? weiterlesen TeilzeitUrlaub
Urlaubsanspruch: Besteht noch Anspruch auf Erholungsurlaub aus der Zeit vor der weiterlesen ErholungsurlaubWeiterbildung
Wie kann ich mich in dieser Zeit weiterbilden? weiterlesen WeiterbildungDauer und was ist mit meinem Arbeitzplatz danach?
Wie lange können Väter und Mütter ihr Arbeitsverhältnis ruhen lassen und was passiert danach? weiterlesen
Kinderzuschlag
Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit sind für die Bearbeitung und Auszahlung von Kinderzuschlag zuständig. Bei Beantragung von Kinderzuschlag müssen gewisse Einkommensgrenzen beachtet werden. Mehr zum Thema:
Kinderfreibetrag
Beim Kinderfreibetrag handelt es sich um einen Freibetrag für Kinder bei der Einkommenssteuer. Weiter zu Höhe, Beantragung, Voraussetzungen und Übertragung auf anderen Elternteil:
Was ist günstiger?
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