Elterngeldstelle Hessen - Elterngeldrechner - Antrag - Antragstellung - Öffnungszeiten




Elterngeldstelle - Zuständige Aufsichtsbehörde:
Amt für Versorgung und Soziales (Versorgungsamt)

Die Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug von Elterngeld sind im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (kurz BEEG) geregelt.

Das Elterngeld ist zwar eine Leistung des Bundes, aber die Antragsbearbeitung, die Verwaltung und die Bestimmung der Elterngeldstellen ist Ländersache.


Elterngeldstelle

Für die Ausführung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes in Hessen sind die Hessischen Ämter für Versorgung und Soziales zuständigt

Die für Sie zuständige Elterngeldstelle richtet sich nach Ihrem jeweiligen Wohnbezirk.

Auch die Mitarbeiter der Ämter helfen Ihnen persönlich weiter und stehen für sämtliche Fragen rund um das Thema Elterngeld zur Verfügung.

Unter „Fragen und Antworten zum Elterngeld“ haben wir für Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zu diesem Thema zusammengestellt.

Adresse/Anschrift Ihrer zuständigen Stelle für das Elterngeld

Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Darmstadt

Amt für Versorgung und Soziales - Elterngeldstelle

Kontakt/Anschrift: Schottener Weg 3
64289 Darmstadt (Hessen)
Telefon: 06151 / 73 8-0
E-Mail: poststelle-vada@havs-dar.hessen.de
Öffnungszeiten: Montag: 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr Dienstag: 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr Mittwoch: 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr Donnerstag: 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr


Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Frankfurt am Main

Amt für Versorgung und Soziales - Elterngeldstelle

Kontakt/Anschrift: Walter-Möller-Platz 1
60439 Frankfurt am Main (Hessen)
Telefon: 069 / 15 67 1
E-Mail: post@havs-fra.hessen.de
Öffnungszeiten: Montag: 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr Dienstag: 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr Mittwoch: 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr Donnerstag: 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr


Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Fulda

Amt für Versorgung und Soziales - Elterngeldstelle

Kontakt/Anschrift: Washingtonallee 2
36041 Fulda (Hessen)
Telefon: 0661 / 62 07 - 0
E-Mail: postmaster@havs-ful.hessen.de
Öffnungszeiten: Montag: 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr Dienstag: 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr Mittwoch: 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr Donnerstag: 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr


Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Gießen

Amt für Versorgung und Soziales - Elterngeldstelle

Kontakt/Anschrift: Südanlage 14 a
35390 Gießen (Hessen)
Telefon: 0641 / 79 36 -501 / -502
E-Mail: postmaster@havs-gie.hessen.de
Öffnungszeiten: Montag: 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr Dienstag: 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr Mittwoch: 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr Donnerstag: 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr


Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Kassel

Amt für Versorgung und Soziales - Elterngeldstelle

Kontakt/Anschrift: Frankfurter Straße 84 a
34121 Kassel (Hessen)
Telefon: 0561 / 20 99 - 0
E-Mail: poststelle@havs-kas.hessen.de
Öffnungszeiten: Montag: 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr Dienstag: 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr Mittwoch: 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr Donnerstag: 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr


Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Wiesbaden

Amt für Versorgung und Soziales - Elterngeldstelle

Kontakt/Anschrift: Mainzer Straße 35
65185 Wiesbaden (Hessen)
Telefon: 0611 / 71 57 - 0
E-Mail: poststelle@havs-wie.hessen.de
Öffnungszeiten: Montag: 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr Dienstag: 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr Mittwoch: 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr Donnerstag: 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr


! Bei Beschwerden in Elterngeldangelegenheit können Sie sich wenden an:

Regierungspräsidium Gießen
Abt. VI Landesversorgungsamt Hessen
Neue Bäue 2
35390 Gießen
Telefonnummer: 0641 / 30 3-0
Faxnummer: 0641 / 30 3 - 2703, -2704 und -2705
E-Mail: rp-giessen@rpgi.hessen.de


Elterngeldantrag - Antragstellung
Den Antrag können Sie ganz beqwem downloaden. Es stehen Ihnen auch ein Merkblatt zur Verfügung. Zum Antrag

Elterngeldrechner
Elterngeldrechner des BMFSFJ. Mit Hilfe desen können Sie vorab und unverbindlich die Höhe des Elterngeldes errechnen. Zum Elterngeldrechner

Elternzeit

Elterngeld

Kinderfreibetrag

Beim Kinderfreibetrag handelt es sich um einen Freibetrag für Kinder bei der Einkommenssteuer. Weiter zu Höhe, Beantragung, Voraussetzungen und Übertragung auf anderen Elternteil:


Was ist günstiger?

News / Infos

Kindergeld

Kindergeld wird von den Familienkassen ausgezahlt. Mehr zum Thema: Kindergeldanspruch, Kindergeldhöhe, sowie Anspruchsdauer von Kindergeld erfahren Sie unter

Kindergeld

Einkommensgrenze

Kindergeldanspruch bei Volljährigkeit Für Kinder unter 25 Jahren bekommen Eltern immer Kindergeld ausbezahlt.

Einkommensgrenze

Kinderzuschlag

Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit sind für die Bearbeitung und Auszahlung von Kinderzuschlag zuständig. Bei Beantragung von Kinderzuschlag müssen gewisse Einkommensgrenzen beachtet werden. Mehr zum Thema:


Umfragen

Volljährige / minderjärige Partner >>399€
Kinder von 7 bis 14 Jahre >>267€
Kinder bis 6 Jahre >>234€
Volljärige Partner >>360€
Alleinstehende, Alleinerziehend >>399€
Volljährige / minderjärige Partner >>399€
Volljärige Partner >>360€
Kinder bis 6 Jahre >>234€
Kinder von 7 bis 14 Jahre >>267€
Kinder von 15 bis 18 Jahre >>302€
Alleinstehende, Alleinerziehend >>399€
Kinder von 15 bis 18 Jahre >>302€

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