Jugendamt Neumünster *Land: Schleswig-Holstein Stadt: Neumünster Nachfolgend vollständige Kontaktadresse Jugendamt Neumünster im Bundesland Schleswig-Holstein: Jugendamt Neumünster Allgemeiner Sozialer Dienst Neumünster Plöner Straße 2 24534 Neumünster Tel. : 04321 - 942 23 74 Zentrale: 04321 - 942 0 E-Mail-Adresse : asd@neumuenster.de *Das Jugendamt Neumünster ist unter anderem zuständig für: Förderung der Erziehung in der Familie Umgangsrecht Vermittlung von Betreuungsplätzen Freizeitangebote für Kinder- und Jugendliche Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen Amtsvormundschaften Kinderbetreuungskosten Jugendgerichtshilfe Unterhaltsansprüche wo beantragen Anspruch auf Leistungen Unterhaltsvorschuss beantragen Jugendgerichtshilfe Der Kindesunterhalt muss beantragt werden. Die Antragsformulare sind bei jedem Jugendamt sowie Amtsgericht erhältlich. Die Ämter sind beim Ausfüllen behilflich. Dies geschieht beim zuständigen Familiengericht. Hier müssen Sie einen Antrag auf Festsetzung von Unterhalt stellen. Am besten ist es jedoch, wenn Sie einen Anwalt damit beauftragen. Gegenüber minderjährigen und unverheirateten Kindern ist der Unterhaltsschuldner erweitert unterhaltspflichtig. Diese Privilegierung kommt wie folgt zum Ausdruck: der Selbstbehalt von Unterhaltsplichtigen ( wenn Unterhalt zu zahlen ist ) beläuft sich bei erwerbstätigen auf 1000,00 Euro und für nicht erwerbstätigen auf 800,00 Euro. |
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