Grundsicherungsleistungen: Arbeitslosengeld 2 (kurz ALG II genannt)
Anspruch auf Hartz IV Leistungen (ALG II)Als Hartz IV Leistungen werden die Grundsicherungsleistungen genannt, die jeder arbeitssuchende, bedürftige, erwerbsfähige Mensch, auf Grund des SGB II, in Deutschland beanspruchen kann. Dieses Arbeitslosengeld II geht in der Bezeichnung Hartz IV auf Peter Hartz zurück der, innerhalb einer, von der damaligen Bundesregierung beauftragter Kommission, Reformvorschläge für die deutsche Arbeitsmarktpolitik erarbeitete. Die neuen Gesetze wurden, als Folge dieser Reformen, als so genanntes Hartz Konzept zwischen 2003 und 2005 in Kraft gesetzt. Leistungen nach Hartz IV werden nach Bedürftigkeit berechnet und bewilligt. Anspruch auf Hartz IV Leistungen haben erwerbslose Bürger zwischen 15 und 65 Jahren, die keinen Anspruch ( mehr ) auf Arbeitslosengeld I haben, oder Arbeitnehmer deren Bezüge, auf Grund eines nicht ausreichenden Lohneinkommens, unterhalb der Regelsätze für Hartz IV liegen. Bezieher von Hartz IV Leistungen bei gleichzeitiger ( Teil- ) Erwerbstätigkeit, sind so genannte Aufstocker. |
Finanziert werden die Leistungen vom Staat, genauer vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales, im Kern somit aus Steuergeldern. Ausgezahlt werden die Gelder, nach Bewilligung des entsprechenden Antrags, von den Jobcentern der Städte und Gemeinden.
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