Regelbedarf Hartz IV - Regelsatz ALG II. Höhe und Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld II




Regelbedarf: Anspruch auf Hartz IV Leistungen (ALG II) - Höhe und Dauer



Ein Hilfebedürftige erhält das Arbeitslosengeld2 / ALG II schon nach 1 Jahr Erwerbslosigkeit, und nicht wie bei der früheren Arbeitslosenhilfe, nach 2 Jahren Erwerbslosigkeit.

Erwerbsfähige und nicht erwerbsfähige Hilfebedürftige müssen persönlich, bei Ihrem zuständigen Jobcenter bzw. ARGE diese Hartz IV-Leistungen beantragen.

Die Höhe entspricht in etwa der früheren
Sozialhilfe.


Übersicht Hartz IV Regelbedarf bis 31.12.2014


Alleinstehend oder allein erziehend:
1) 399,-€ monatlich.

Für Partner innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft
2) 360,-€ monatlich.

Für Kinder bis 5 Jahre gilt:
3) 234,-€ monatlich.

Für Kinder 6 bis 13 Jahre gilt:
4) 267,-€ monatlich.

Für Kinder 14 bis 18 Jahre gilt:
5) 302,-€ monatlich.

Zusätzliche Mehrbedarfspauschale für allein Erziehende:

Zum 01.01.2015 gibt es eine Erhöhung der Hartz IV Regelsätze !

Übersicht Hartz IV Regelbedarf ab 01.01.2015

Alleinstehend oder allein erziehend:
1) 391,-€ monatlich.

Für Partner innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft
2) 353,-€ monatlich.

Für Kinder bis 5 Jahre gilt:
3) 229,-€ monatlich.

Für Kinder 6 bis 13 Jahre gilt:
4) 261,-€ monatlich.

Für Kinder 14 bis 18 Jahre gilt:
5) 296,-€ monatlich.

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Unterlagen die erste Hürde geschafft ist, kommt die Stunde der Wahrheit beim Vorstellungstermin. Ratsam ist es bei diesen Fragen ein Bewerbungsseminar zu besuchen.

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