Kurzarbeit, Existenzgründung, Ich-AG, Überbrückungsgeld


Die Kurzarbeit soll ausgeweitet werden. Die Bundesregierung plant das Kurzarbeitergeld um 18 Monate verlängern

Baldige Erhöhung der Hinzuverdienstgrenzenfür Hartz-IV-Empfänger geplant


Arbeitslose Existenzgründer:
Wer sich selbständig macht nutzt eine Möglichkeit eine drohende Arbeitslosigkeit zu vermeiden oder den Ausstieg aus der Arbeitslosigkeit zu schaffen.

Ich-AG:
Die Ich-AG wird bis zu drei Jahre gefördert. Im Höchstfall summieren sich die Zuschüsse auf bis zu 14400 Euro. Das Geld wird nur solange gezahlt wie die Jahreseinkünfte der Ich-AG Gründer unter 25000 Euro liegen. Arbeitslosengeld/Arbeitslosengeld II Bezieher haben einen Rechtsanspruch auf den Existenzgründungs-zuschuss. (Ich-AG).

Überbrückungsgeld:
Beim Überbrückungsgeld wird ein halbes Jahr eine Summe die der Höhe des Arbeitslosengeldes entspricht plus ein Zuschlag für die Sozialversicherung. Das Überbrückungsgeld ist eine Kann-Leistung. Die Arbeitsagenturen zahlen nur solange die Haushaltsmittel es zulassen.

Selbständigkeit und Arbeitslosenversicherung:
Selbständige können sich nicht gegen Arbeitslosigkeit versichern. Allerdings werden Restansprüche auf das Arbeitslosengeld, die bei der Gründung des Unternehmens noch bestehen, weder durch Überbrückungsgeld noch durch den Existenzgründungs-Zuschuss (Ich-AG) aufgebraucht.

Zuschüsse zur Selbständigkeit:
Arbeitslose die Zuschüsse beantragen wollen, sollten ihre selbständige Tätigkeit bereits während der Arbeitslosigkeit erproben. Zum Beispiel indem man als Arbeitsloser zunächst angemeldetes selbständiges Nebeneinkommen erzielt. Die meisten Arbeitsagenturen bieten für interessierte Arbeitslose Seminare an, mit denen sie den Sprung in die Selbständigkeit gut vorbereiten können.

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