Die Kurzarbeit soll ausgeweitet werden. Die Bundesregierung plant das
Kurzarbeitergeld um 18 Monate verlängern
Baldige Erhöhung der
Hinzuverdienstgrenzenfür Hartz-IV-Empfänger geplant
Arbeitslose
Existenzgründer: Wer sich selbständig macht nutzt eine Möglichkeit eine
drohende Arbeitslosigkeit zu vermeiden oder den Ausstieg aus der
Arbeitslosigkeit zu schaffen.
Ich-AG: Die Ich-AG wird bis zu
drei Jahre gefördert. Im Höchstfall summieren sich die Zuschüsse auf bis zu
14400 Euro. Das Geld wird nur solange gezahlt wie die Jahreseinkünfte der Ich-AG
Gründer unter 25000 Euro liegen. Arbeitslosengeld/Arbeitslosengeld II Bezieher
haben einen Rechtsanspruch auf den Existenzgründungs-zuschuss
(Ich-AG).
Überbrückungsgeld: Beim Überbrückungsgeld wird ein
halbes Jahr eine Summe die der Höhe des Arbeitslosengeldes entspricht plus ein
Zuschlag für die Sozialversicherung. Das Überbrückungsgeld ist eine
Kann-Leistung. Die Arbeitsagenturen zahlen nur solange die Haushaltsmittel es
zulassen.
Selbständigkeit und
Arbeitslosenversicherung: Selbständige können sich nicht gegen
Arbeitslosigkeit versichern. Allerdings werden Restansprüche auf das
Arbeitslosengeld, die bei der Gründung des Unternehmens noch bestehen, weder
durch Überbrückungsgeld noch durch den Existenzgründungs-Zuschuss
(Ich-AG)aufgebraucht.
Zuschüsse zur
Selbständigkeit: Arbeitslose die Zuschüsse beantragen wollen, sollten
ihre selbständige Tätigkeit bereits während der Arbeitslosigkeit erproben. Zum
Beispiel indem man als Arbeitsloser zunächst angemeldetes selbständiges
Nebeneinkommen erzielt. Die meisten Arbeitsagenturen bieten für interessierte
Arbeitslose Seminare an, mit denen sie den Sprung in die Selbständigkeit gut
vorbereiten können.
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