Taschengeld, mit Schülerjob Taschengeld aufbessern !
Schon wieder Ebbe in der Kasse. Da muss endlich ein Job her. Kinder ab 13 dürfen täglich zwei Stunden leichte Arbeiten verrichten wie Zeitung austragen, Botengänge, Babysitten. Folgendes gilt zu Beachten:gejobbt darf nicht vor dem Unterricht in der Frühe genauso nicht nach 18 Uhr. Ab der 9 Klasse sind es sieben Stunden am Tag begrent auf maximal 50 Tage im Jahr. Ab 15 darf die tägliche Arbeitszeit bis acht Stunden am Tag betragen. Generell darf zwischen 20 Uhr und 6 Uhr nicht gearbeitet werden bis auf wenige Ausnahmen (Bauernhof, Bäckerei, Gaststätte). An Samstagen und Sonntagen ist frei - ausgenommen hiervon sind Kliniken und Pflegeheime. Erlaubt sind nur Risikofreie Jobs, kein schweres Schleppen auf Baustellen, arbeiten unter Akkord. Arbeiten bei der man starker Hitze, Kälte, Nässe oder Lärm ausgesetzt wäre sind verboten. Ob Mini-, Midi-oder Ferienjob wichtig dabei ist das die Jahres-Einkommensgrenze für Kindergeld nicht überschritten wird sonst wird das Kindergeld gestrichen und man hat zum Schluss nur Frust. Erst gar nicht soweit kommen lassen deshalb gilt hier gut Rechnen. |
Heimarbeit | Nebenbeschäftigung
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