Zumutbarer Arbeitsweg (für Arbeitslose) - Agentur für Arbeit
Arbeitslosengeld I (ALG 1) - Welcher Arbeitsweg ist zumutbar ? Die Zumutbarkeit längerer Arbeitswege ist durch das Sozialgesetzbuch geregelt. Danach sind für Bezieher von Arbeitslosengeld I täglich bis zu zweieinhalb Stunden Arbeitsweg zumutbar (morgens und abends). Wenn also Ihnen die Arbeitsagentur einen Job vermitteln will, für den Sie morgens und abends je eine Stunde unterwegs wären, dann müssen Sie sich dort bewerben (um keine Sperre bei den Leistungen zu riskieren). Diese Zumutbarkeit längerer Arbeitswege gilt sogar bei einem Teilzeitjob mit nur sechs Arbeitsstunden pro Tag. Voraussetzung jedoch bei Stellenangeboten durch die Arbeitsagentur ist zB., dass die Kinderbetreuung von eigenen Kindern, oder den Kindern des Partners, nicht gefährdet wird. |
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