Jobcenter Duisburg (ARGE / JOBCENTER) Öffnungszeiten, Antrag Formulare, Stellenangebote - Kontakt

 

Jobcenter / ARGE Duisburg betreuen Menschen, die das Arbeitslosengeld II in Duisburg beziehen.
Hartz IV - Sozialgeld - andere Leistungen - Antrag.
Um diese Leistungen die nach dem Sozialgesetzbuch II zu erhalten ist eine Antragstellung erforderlich. Anträge bzw. Formulare für ALG 2 finden Sie unter der Rubrik: Hartz IV: Formulare, Anträge



Jobcenter Duisburg

Kontakt/Anschrift: Friedrich-Wilhelm-Straße 103
47051 Duisburg (Nordrhein-Westfalen)
Telefon: 0203 / 302 191 0
Fax: 0203 / 302 135 1
E-Mail: Jobcenter-Duisburg@jobcenter-ge.de
Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Jobcenter Duisburg


Antrag abgelehnt !!!


Von Wohngeld bis Hartz IV - Wenn der Antrag abgelehnt wird !!

Hartz IV: Formulare, Anträge Arbeitslosengeld II (ALG 2)


Jobcenter Duisburg - Hartz IV - Antrag. Anträge bzw. Formulare für ALG 2/Arbeitslosengeld II (nach dem SGB II)

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Das Jobcenter in Duisburg hat an folgenden Tagen für Sie geöffnet:

Mo. bis Fr.: 8-18 Uhr

Friedrich-Wilhelm-Straße 103 in 47051 Duisburg






* Entgelt entsprechend der Preisliste Ihres Teilnehmernetzbetreibers.

ALG II

Hartz IV

Sozialgeld

Sozialgeld und Arbeitslosengeld II sind Leistungen, die nach dem Sozialgesetzbuch II eine Grundsicherung des Lebensunterhaltes gewährleisten sollen.

Antragsformulare

Arbeitslosengeld II Antrag, Sozialgeld Antrag Formular, Weiterbewilligungs- Antrag Arbeitslosengeld II, Elektronische Ausfüllhilfe zum Antrag auf Alg II finden Sie auf den Seiten der Arbeitsagentur unter:
Formulare

Hier Wichtige Infos für Sie

Umfragen

Volljährige / minderjärige Partner >>399€
Kinder von 7 bis 14 Jahre >>267€
Kinder bis 6 Jahre >>234€
Volljärige Partner >>360€
Alleinstehende, Alleinerziehend >>399€
Volljährige / minderjärige Partner >>399€
Volljärige Partner >>360€
Kinder bis 6 Jahre >>234€
Kinder von 7 bis 14 Jahre >>267€
Kinder von 15 bis 18 Jahre >>302€
Alleinstehende, Alleinerziehend >>399€
Kinder von 15 bis 18 Jahre >>302€

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Umzugskosten-
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Liegt die neue Arbeitsstelle ausserhalb des Tagespendelbereichs kann für den Umzug eine Umzugskostenbeihilfe gewährt werden. Übernommen werden nur Kosten für das Befördern von Gütern von der bisherigen zur neuen Wohnung wenn nicht länger als zwei Jahre zwischen der Arbeitsaufnahme und Umzug liegen.
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